Lohnerhöhungen • 2018

22.03.2018

Ab März 2018 ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen:

  • Autotransporteure: Auszahlung der ersten Rate der Zahlung „Una Tantum“ in Höhe von 200 € für Arbeitnehmer, welche im Zeitraum Januar 2016 bis Dezember 2017 beschäftigt waren.
  • Bekleidungshandwerk: Auszahlung der ersten Rate der Zahlung „Una Tantum“ in Höhe von 60 € für Arbeitnehmer, welche am 14.12.2017 beschäftigt waren.
  • Chemiehandwerk: Auszahlung der ersten Rate der Zahlung „Una Tantum“ in Höhe von 40 € für Arbeitnehmer, welche am 14.12.2017 beschäftigt waren.
  • Handel und Dienstleistungen: Erhöhung zwischen 11 € brutto monatlich für die Kategorie 7 und 25 € für die Kategorie 1.
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