Gesellenprüfung Lehrlinge • 2017

19.09.2017

Lehrlinge, welche die Lehrabschlussprüfung bestanden haben, müssen beim Arbeitsamt umgestuft werden.

Nachdem für die entsprechende Meldung nur eine Frist von 5 Tagen vorgesehen ist, ersuchen wir Sie, uns umgehend darüber zu informieren, damit Strafen (ca. 110 € pro verspäteter Meldung) vermieden werden können.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen