Lehrlinge - neue Beitragszahlung • 2017

24.07.2017

Die Beitragszahlungen wurden in der Vergangenheit mehrmals abgeändert. Nun wurde, rückwirkend ab 2017, ein einheitlicher Beitragssatz von 5 % festgelegt, unabhängig von der Unternehmensgröße.

Zu wenig bezahlte Beiträge (Jänner - Juni) werden nachbezahlt. Wurden zu viele Beiträge bezahlt, werden diese mit den Folgezahlungen verrechnet.

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