Sommerbeschäftigung von Schülern/Studenten • 2017

20.04.2017

Der Ferialvertrag (nur für Hotellerie und Gastgewerbe)

  • muss vom HGV jedes Jahr neu genehmigt werden (für 2017 ist dieser zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genehmigt);
  • wird je nach besuchter Schulklasse in Höhe von 55 bis 85 % des Lohnes eines qualifizierten Arbeiters vergütet, wobei die Beträge ganz normal den Beiträgen und Steuern zu unterwerfen sind.

Das freiwillige Praktikum

  • gilt als Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln. Die Arbeitsleistung selbst steht im Hintergrund;
  • wird durch den Betrieb vergütet (monatlich 400 € - 600 € netto);
  • muss durch das Arbeitsamt genehmigt werden (Dauer ca. 10 Arbeitstage). Ab 2017 kann die Genehmigung nicht mehr über das lokale Arbeitsamt in Bruneck beantragt werden, sondern muss in digitaler Form beim Arbeitsamt in Bozen eingereicht werden;
  • zählt aus Sicht der Arbeitssicherheit zum „normalen“ Personal, was bedeutet, dass auch für diese Praktikanten sämtliche Bestimmungen in Bezug auf die Arbeitssicherheit bzw. den Jugendschutz eingehalten werden müssen.

Voraussetzungen Praktikant:

  • der Jugendliche muss eine Schule besuchen, an einer Universität studieren oder die Schule/Universität vor nicht mehr als 12 Monaten abgeschlossen haben;
  • der Jugendliche muss mindestens 15 Jahre alt sein;
  • der Jugendliche darf in der Vergangenheit kein Arbeitsverhältnis im selben Sektor aufweisen sowie nicht bereits mehr als 10 Monate ein Praktikum jeglicher Art absolviert haben;
  • das Praktikum hat eine Mindestdauer von 2 Wochen und eine Höchstdauer von 3 Monaten für Oberschüler (Berufsschule, Fachlehranstalten, usw.) bzw. 6 Monaten für Universitätsstudenten.

Voraussetzungen Betrieb:

  • abgeschlossene Haftpflichtversicherungspolizze;
  • Einhaltung der Höchstzahl an Praktikanten pro Betrieb:
Größe des Betriebes max. Anzahl Praktikanten
 0-5 Mitarbeiter 1
 6-19 Mitarbeiter
 20 und mehr Mitarbeiter  max. 10% der Mitarbeiter

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnbuchhaltung, da die Ansuchen, Genehmigungen und Meldungen mindestens 10 Arbeitstage in Anspruch nehmen.

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