Änderung Absichtserklärungen ab 01.03.2017

01.03.2017

Ab dem 01.03.2017 ändern sich die Bestimmungen in Bezug auf die Absichtserklärungen für den MwSt.-freien Einkauf von gewohnheitsmäßigen Exporteuren. In der Erklärung gab es bisher 3 Auswahlmöglichkeiten:

  1. MwSt.-freier Einkauf für einen einzelnen Geschäftsvorfall
  2. MwSt.-freier Einkauf bis zu einem bestimmten Betrag
  3. MwSt.-freier Einkauf für einen bestimmten Zeitraum

Die Möglichkeit für den Zeitraum ist ab 01.03.2017 nicht mehr vorgesehen.

Für Absichtserklärungen, welche bis 28.02.2017 ausgestellt worden sind, gilt:

  • Absichtserklärungen, in Bezug auf einen einzelnen Geschäftsvorfall oder Betrag, bleiben auch weiterhin gültig;
  • Jene, die sich auf einen bestimmten Zeitraum beziehen, verlieren jedoch ihre Gültigkeit, d.h. ab dem 01.03.2017 dürfen aufgrund solcher Erklärungen, keine MwSt.-freien Verkäufe vorgenommen werden.

Bitte kontrollieren Sie in Abstimmung mit Ihrem persönlichen Betreuer für die Finanzbuchhaltung, ob Sie Absichtserklärungen ausgestellt oder erhalten haben, welche ab dem 01.03.2017 nicht mehr gültig sind.

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