Disziplinarmaßnahmen • 2026

22.09.2026

Um Disziplinarmaßnahmen gegenüber Arbeitnehmern einzuleiten, sieht das Arbeitnehmerstatut vor, dass diese dem Arbeitnehmer zur Kenntnis gebracht werden müssen.

Dies hat weiterhin durch den Aushang an einen für alle Arbeitnehmer zuglänglichen Ort (z.B. an der betrieblichen Anschlagetafel) zu erfolgen. Eine ausschließlich digitale Bereitstellung ersetzt diesen Aushang derzeit grundsätzlich nicht.

Genauere Informationen zu den Disziplinarmaßnahmen finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.graber-partner.com/de/lexikon/67-haeufig-gestellte-fragen-zum-thema-disziplinarmassnahmen-ital-provvedimenti-disciplinari.html.
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