Neuerungen Lohnausgleichskasse • 2016

20.07.2016

Ab 29. Juni muss dem elektronischen Antrag um Lohnausgleichskasse bzw. dessen Verlängerung zusätzlich ein detaillierter technischer Bericht beigelegt werden. Aus diesem muss der Grund für die Aussetzung der Arbeiten bzw. Wiederaufnahme der Arbeiten hervorgehen.

Da es sich beim Dokument um eine Ersatzerklärung des Notorietätsaktes handelt, kann eine Falscherklärung (z. B. Angabe von nicht zutreffenden Gründen) strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Zur Untermauerung der Gründe können Belege und Dokumente (z. B. Marktbericht über Krise) beigelegt werden.

Bei witterungsbedingter Aussetzung muss zwingend ein durch eine anerkannte Körperschaft (Wetterdienst) bestätigter Witterungsbericht beigelegt werden.

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