Resturlaub 2014 • 2016

20.05.2016

Weiterhin gilt die Bestimmung über das Verbot der Auszahlung des Urlaubes, d.h. dass Urlaub (außer bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses) nicht ausbezahlt werden kann, sondern vom Arbeitnehmer effektiv in Anspruch genommen werden muss.

Mit der Lohnabrechnung des Monats Juli müssen auf die Resturlaubsstunden des Jahres 2014 Sozialbeiträge bezahlt werden. Demzufolge ist es sinnvoll, vorhandene Reststunden jetzt noch aufzubrauchen.

Sollten Ihre Mitarbeiter noch Urlaub aus dem Jahr 2014 aufzubrauchen haben, werden wir Sie über die Anzahl der Stunden informieren.

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