Beitragsbegünstigung Nisf 2016

19.04.2016

Mit dem Haushaltsgesetz 2016 wurde die Beitragsbegünstigung für unbefristete Neuanstellungen sowie für Umwandlungen eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis für das Jahr 2016 in abgeänderter Form verlängert (Reduzierung der Sozialabgaben um 40 % bis zu einem Maximum von 3.250 € und für höchstens 2 Jahre). Da das Nisf erst jetzt die Anleitungen veröffentlicht hat, werden die entstandenen Guthaben für die Monate Jänner bis März mit Lohnstreifen April verrechnet.

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