Kündigung und Vertragsauflösung – Neue elektronische Vorgehensweise • 2016

26.02.2016

Ab dem 12. März 2016 können Kündigungen durch den Arbeitnehmer sowie einvernehmliche Vertragsauflösungen nur mehr in elektronischer Form erfolgen, durch Ausfüllen des entsprechenden Vordrucks auf der Internetseite des Arbeitsministeriums (www.lavoro.gov.it).

Der ausgefüllte Vordruck wird anschließend dem Arbeitgeber via PEC-Mail und dem Amt für Arbeitsmarktbeobachtung zugestellt.

Der Arbeitnehmer kann innerhalb von 7 Tagen nach der Übermittlung die Kündigung bzw. die einvernehmliche Auflösung widerrufen (durch eine erneute elektronische Mitteilung).

Die elektronische Kündigung kann entweder vom Arbeitnehmer selbst oder von einem ermächtigten Vermittler (Gewerkschaft, Patronat oder Bilaterale Körperschaft) durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass es uns nicht mehr möglich ist, Kündigungsschreiben bzw. einvernehmliche Auflösungen für Ihre Mitarbeiter vorzubereiten.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, Ihr PEC-Postfach regelmäßig zu kontrollieren und uns alle Kündigungen und Vertragsauflösungen unverzüglich mitzuteilen, damit wir die Abmeldungen fristgerecht durchführen können und somit eine eventuell fällige Strafe (110 Euro) aufgrund verspäteter Einreichung der Meldung vermeiden können.

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