Sachleistungen – Fringe Benefit • 2016

13.01.2016

Die Steuerbefreiung für Sachleistungen wurde auf Zuwendungen ausgedehnt, welche der Arbeitgeber in Bezug auf Erziehung und Ausbildung (inklusive Vorschule, Mensadienste, Spielräume, Winter- und Sommerbetreuung, Stipendien usw.) zu Gunsten der Gesamtheit der Angestellten bzw. für bestimmte Kategorien der Angestellten sowie für deren steuerlich zu Lasten lebende Familienmitglieder erbringt.

Die Befreiung gilt des Weiteren auch für Zuwendungen, welche in Bezug auf Betreuungsdienste für alte oder pflegebedürftige Familienmitglieder geleistet werden.

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