Anhebung der Grenze im Bargeldverkehr • 2016

08.01.2016

Die Grenze für erlaubte Bargeldzahlungen ist von 999,99 Euro auf 2.999,99 Euro angehoben worden. Die neue Grenze gilt auch für Überbringer-Sparbücher und andere Inhaberpapiere.

Ebenso sind Barzahlung von Mieten bis zu diesem Betrag nun wieder möglich.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen