Super-Abschreibung • 2016

08.01.2016

Wie bereits im Gesetzesentwurf vorgesehen, wird eine neue Investitionsförderung eingeführt. Diese gilt sowohl für Unternehmen als auch für Freiberufler und betrifft Investitionen in neue Anlagegüter, welche im Zeitraum vom 15.10.2015 – 31.12.2016 getätigt werden. Die Förderung gilt auch für den Erwerb mittels Leasing. Ausgenommen sind Investitionen in Immobilien und in Anlagegüter mit einem Abschreibungssatz von weniger als 6,5 % (relativ selten zutreffend).

Die Förderung besteht darin, dass für die steuerlichen Abschreibungen die Anschaffungswerte um 40 % erhöht werden können. Beispiel: Ein Anlagegut wird um 100.000 Euro angeschafft. Die steuerliche Abschreibung kann aufgeteilt auf die Abschreibungsdauer in Höhe von 140.000 Euro geltend gemacht werden.

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