Gesellenprüfung von Lehrlingen • 2015

25.09.2015

Lehrlinge, welche die Lehrabschlussprüfung bestanden haben, müssen beim Arbeitsamt umgestuft werden. Nachdem für die entsprechende Meldung nur eine Frist von 5 Tagen vorgesehen ist, ersuchen wir Sie, Ihren persönlichen Betreuer umgehend darüber zu informieren, damit Strafen (ca. 110 € pro
verspätete Meldung) vermieden werden können.

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