Gelegenheitsarbeiter – Voucher in Papierform • 2015

25.09.2015

Wie bereits mit einem unserer vorherigen Rundschreiben vorausgeschickt, können Unternehmen und Freiberufler Gutscheine für Gelegenheitsarbeiter nicht mehr in Papierform erwerben, sondern müssen ausschließlich die elektronischen Gutscheine benutzen, welche Online beim NISF oder aber bei eigens dafür zugelassenen Trafiken erworben werden können.

Sollten Sie trotzdem noch Gutscheine in Papierform besitzen, können diese noch bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres eingelöst bzw. den Mitarbeitern ausgehändigt werden.

Sollten Sie bereits bei der Post für neue Voucher eingezahlt haben, ist die einzige Möglichkeit, ein Online‐Konto zu eröffnen und das Geld dorthin zu übertragen. Gerne sind wir diesbezüglich behilflich. Wenden Sie sich hierfür an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung.

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