Pflicht zur Versicherung beim Unfallamt (Inail) • 2015

03.03.2015

Jeder, der im Unternehmen dauerhaft oder vorübergehend eine risikoreiche arbeitnehmerähnliche Tätigkeit ausübt, muss beim Unfallamt (Inail) versichert werden. Dies gilt nicht nur für Mitarbeiter, sondern auch für Verwalter, da bei diesen von einer Mitarbeit ausgegangen wird.

Gesellschafter müssen unfallversichert werden, sofern sie aktiv im Unternehmen mitarbeiten und zwar für die jeweils ausgeübte Tätigkeit.

Die Pflicht zur Inail-Versicherung wird von uns bei Gründung bzw. bei Umstrukturierungen abgefragt und geprüft. Bei Änderungen an der Mitarbeit der Verwalter/Gesellschafter, bitten wir um Mitteilung.

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