Prämienberechnung Unfallamt (INAIL) • 2015

23.01.2015

Bis 16. Februar 2015 ist auch dieses Jahr die Prämie für die Unfallversicherung einzuzahlen und die Jahreserklärung elektronisch zu versenden. Wir werden die Berechnungen, sowie die entsprechende Zahlung mittels Vordruck F24 für Sie termingerecht durchführen.

Da mit den Berechnungen bereits jetzt begonnen werden muss, bitten wir Sie, uns bezüglich der Anwendung der unten angeführten Punkte b) bis d) (Prämienreduzierungen, Ratenzahlung und verringerte Vorschussrate) innerhalb Freitag, den 30. Jänner 2015 Bescheid zu geben. Sollten wir keine Rückmeldung erhalten, wird um keine dieser Punkte angesucht.

  • Reduzierung der Vorauszahlung: Die 2014 eingeführte Reduzierung der Prämie wurde für das Jahr 2015 von 14,17% auf 15,38% angehoben. Sollten Sie Anrecht auf diese Reduzierung haben, werden wir diese automatisch anwenden.

  • Ratenzahlung: Auch heuer ist die Zahlung der Prämie in 4 Raten möglich. Sollten Sie dies wünschen, bitte um Mitteilung.
  • Prämienreduzierungen
  • Handwerker: Reduzierung der Prämie von 7,99% für die Ausgleichszahlung des Jahres 2014. Auch für 2015 kann um die Begünstigung angesucht werden. Sollten Sie die Reduzierung in Anspruch nehmen wollen (Voraussetzung ist, dass sämtliche Bestimmungen in Bezug auf die Arbeitssicherheit lt. D.Lgs 81/2008 eingehalten werden), bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.

    Baubetriebe: Prämienreduzierung von 11,5% für die Ausgleichszahlung 2014. Zu diesem Zweck muss eine entsprechende Eigenerklärung beim Unfallamt eingereicht werden, in welcher bestätigt wird, dass in den letzten 5 Jahren kein Urteil über einen Verstoß gegen die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit gegenüber dem Arbeitgeber ausgesprochen wurde.
    Sollten Sie in den Anwendungsbereich der Reduzierung fallen, werden wir Ihnen das entsprechende Formular zur Inanspruchnahme der Reduzierung zuschicken.
  • Verringerung Vorschussprämie
    Sollten Sie davon ausgehen, dass ihr Lohnaufwand für 2015 geringer sein wird, als jener für 2014 (z. B. bei Schließung einer Abteilung), bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen, um die entsprechende Meldung termingerecht einreichen zu können.
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