Fertigstellungen • 2015

22.01.2015

Betroffen sind u.a. Verputz- und Gipsarbeiten, der Einbau von Fenstern und Türen, Fliesenleger-, Bodenleger- und Malerarbeiten.

Beispiel:
Ein Freiberufler beauftragt einen Bodenleger mit dem Austausch der Böden in seinem Büro. Auch hier hat der Bodenleger seine Leistung ohne MwSt. abzurechnen.

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