Umkehrung der Steuerschuldnerschaft „reverse charge“ • 2015

22.01.2015

Ab 01.01.2015 können Zahlungen im Zusammenhang mit Miet- und Pachtverträgen von Immobilien nicht mehr mit dem Zahlungsvordruck F23 getätigt werden. Diese müssen nun mit dem Vordruck F24 - ELIDE eingezahlt werden, wobei sich auch die Einzahlungskodexe geändert haben.

Dieser Vordruck kann für Unternehmen nur mehr auf elektronischem Wege per Online-Banking oder Entratel/Fisco-Online an die Einnahmenagentur übermittelt werden. Privatpersonen können die Einzahlung noch in Papierform am Bankschalter abgeben.

Sofern wir bisher die Einzahlung der Registergebühren für Sie verwaltet haben, werden wir diese daher in Zukunft automatisch von Ihrem Konto abbuchen. Vorteil ist eine schnellere Einzahlung und es werden keine Original-F23 mehr benötigt.

Sobald die Registergebühr fällig ist, erhalten Sie von uns natürlich vor Einzahlung eine Mitteilung per E-Mail.

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