Eintragung MIAS-Verzeichnis • 2015

12.01.2015

Um zum innergemeinschaftlichen Leistungsaustausch zugelassen zu werden, benötigt man eine Eintragung in das sogenannte MIASVerzeichnis.

Diese ist nun unmittelbar nach Beantragung gültig (bisher erst nach 30 Tagen). Im Gegensatz zu früher, verfällt die Eintragung jedoch künftig automatisch, wenn in 4 aufeinander folgenden Quartalen keine Intrastat-Meldung abgegeben wird.

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