Änderungen Absichtserklärungen • 2015

12.01.2015

Exportierende Unternehmen haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Einkäufe ohne MwSt. zu tätigen. Dies ist ihren Lieferanten mit einer sogenannten Absichtserklärung mitzuteilen.

Bisher mussten die Daten der Absichtserklärungen von den Lieferanten an die Steuerbehörde übermittelt werden. Ab 2015 muss diese Meldung von den exportierenden Unternehmen selbst vorgenommen werden.

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