Beitrag Einstellung Hochschulabsolventen • 2018

23.10.2018

Bei Einstellung eines Hochschulabsolventen im Zeitraum 31.07.2018 bis 28.02.2019 kann um einen einmaligen Beitrag (max. 25.000 €) angesucht werden. Es sind folgende Voraussetzungen zu berücksichtigen:

Aufgrund bestehenden Unklarheiten und fehlender Anleitungen ist jeder Fall individuell zu prüfen.

  • das Unternehmen muss einen Arbeitssitz in der Provinz Bozen haben, der Arbeitnehmer muss in der Provinz Bozen ansässig sein
  • der Hochschulabsolvent darf max. 34 Jahre alt sein
  • Der Arbeitnehmer muss arbeitslos oder nichterwerbstätig sein
  • das Bildungsniveau muss mindestens der ISCED-Stufe 7 entsprechen (= Laureat/Fachlaureat, Universitätsmaster, Post-Laureat, Spezialisierungs-diplom, Doktorat); auch ausländische Studientitel werden anerkannt
  • gilt für unbefristete und befristete Arbeitsverträge von mind. 12 Monaten
  • der Beitrag fällt unter die De-Minimis-Regelung

Höhe des Beitrages: Jahresbruttoentlohnung x 1,38 x Finanzierungskoeffizient.
Der Finanzierungskoeffizient für unbefristete Verträge beträgt 60%, für befristete Verträge mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten 30%.

Der Antrag muss mittels „SPID“ innerhalb 28.02.2019 über das Online-System „CoheMon“ (aufrufbar unter https://fse-esf.civis.bz.it/) eingereicht werden.

Der Beitrag wird nur solange gewährt, bis die Mittel erschöpft sind. Deshalb empfehlen wir, das Ansuchen zeitnah einzureichen.

Falls Sie Dokumente (wie z. B. UniLav, Lohnberechnungen) benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnbuchhaltung.

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