ENEA-Meldung Wiedergewinnungsmaßnahmen • 2018

05.12.2018

Um den Steuerabzug von 50 % für Wiedergewinnungsmaßnahmen in Anspruch nehmen zu können, ist ab 2018 eine zusätzliche Meldung an die ENEA (nationale Energiebehörde) notwendig. Erst seit Kurzem ist es möglich, die Meldung einzureichen. Hierfür gelten folgende Termine:

  • 19.02.2019 für alle Arbeiten mit Bauende zwischen 01.01. und 21.11.2018
  • 90 Tage nach Bauende, für alle Arbeiten mit Bauende nach dem 21.11.2018

    Die Meldung ist nur für jene Maßnahmen vorgesehen, die eine Energieeinsparung mit sich bringen. Dazu gehören z.B. der Austausch von Fenstern, die Isolierung von Gebäuden, der Austausch der Heizanlage und die Anschaffung von energieeffizienten Elektrohaushaltsgeräten. Zur Abfassung der Meldung wenden Sie sich bitte an Ihren Techniker.
Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen