Beiträge Enasarco für Handelsvertreter 2018

07.02.2018

Ab 2018 erhöht sich der zu berechnende Beitragssatz von 15,55 % auf 16,00 %. Davon gehen jeweils die Hälfte zu Lasten des Handelsvertreters (8 %) und des auftraggebenden Unternehmens (8 %).

Die Beiträge sind nicht nur auf Provisionen, sondern auch auf Spesenrückvergütungen zu berechnen.

Für die Entrichtung der Enasarco-Beiträge gibt es Mindest- und Höchstbeiträge, die davon abhängen, ob es sich um Handelsvertreter mit einem einzigen (monomandatario) oder mit mehreren Auftraggebern (plurimandatario) handelt. Für das Jahr 2018 sind diese Mindest- und Höchstbeiträge noch nicht festgelegt, dies geschieht erwartungsgemäß noch innerhalb Februar.

Für Agenten, die ihre Tätigkeiten in Form von Kapitalgesellschaften ausüben, sind keine Mindest- und Höchstbeiträge vorgesehen. Die Beitragssätze sind für das Jahr 2018 unverändert geblieben.

   Beitragssatz   2018   zu Lasten   Vertreter  zu Lasten   Auftraggeber
 Einzelunternehmen und   Personengesellschaften  16,00 %  8 %  8 %
 Kapitalgesellschaften
 (nach Höhe der jährlichen Provisionen)
 bis zu 13 Mio. €  4 %  1 %  3 %
 von 13 Mio. € bis 20 Mio. €  2 %  0,5 %  1,5 %
 von 20 Mio. € bis 26 Mio. €  1 %  0,25 %  0,75%
 über 26 Mio. €  0,5 %  0,2 %  0,3 %

 

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