Investitions-Förderung für Südtiroler Kleinunternehmen • 2017

25.05.2017

Die Landesregierung hat die Förderung von Südtiroler Kleinunternehmen (bis zu 50 Beschäftigte) für die Wirtschaftszweige Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistung und Freiberufe neu geregelt. Investitionen in bewegliche Güter werden in Form eines Kapitalbeitrages im Ausmaß von 20 % gefördert, wobei die Investitionssumme zwischen 20.000 € und 500.000 € betragen muss.

Der Antrag inkl. Kostenvoranschläge muss innerhalb 31.07.2017 als PEC-Mail beim jeweiligen Amt eingereicht werden. Nach erfolgter Genehmigung müssen die Rechnungen bis zum Jahresende inklusive Zahlungsbestätigung und Abschlussbericht des Lieferanten als Auszahlungsdokumentation eingereicht werden.

Nachdem es sich um ein Wettbewerbssystem handelt, erfolgt die Vergabe der Geldmittel, welche sich auf lediglich 6 Mio. € belaufen, mittels Punkteranking. Dabei werden z. B. Unternehmen bevorzugt, die ihren Sitz in strukturschwachen Gebieten haben oder über Zertifizierungen bzw. Qualifizierungen (ISO, SOA, Audit „familieundberuf“, Meisterbrief) verfügen.

Gerne können wir Sie bei etwaigen Investitionsvorhaben beraten und beim Ansuchen unterstützen. Aufgrund der Bürokratie, der begrenzten Geldmittel und des Punkterankings, sollte das Verhältnis Aufwand/Nutzen allerdings vorab genau geprüft werden.

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