Abschaffung Meldung für privat genutzte Unternehmensgüter • 2017

01.03.2017

Die Unternehmensgüter, welche Gesellschaftern oder Familienangehörigen zur Verfügung gestellt und nicht zu Marktbedingungen vergütet werden, mussten bisher an die Einnahmenagentur gemeldet werden. Dasselbe galt für Finanzierungen, welche Privatpersonen Gesellschaften oder Einzelunternehmen gewährt haben. Diese Meldung wurde nun rückwirkend ab dem Bezugsjahr 2016 abgeschafft.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen