Neues Ansuchen Familiengeld • 2015

22.05.2015

Ab 1. Juli 2015 muss das neue Ansuchen um Familiengeld vorgelegt werden. Für die Berechnung werden die Einkommen des Jahres 2014 herangezogen. Es kann somit vorkommen, dass sich die Beträge ab Juli 2015 ‐ je nach Einkommen ‐ erhöhen oder vermindern.

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