Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung • 2015

12.01.2015

Für den Zeitraum 2015 – 2019 ist eine Steuergutschrift für Aufwendungen im Bereich der Forschung und Entwicklung vorgesehen. Es müssen Ausgaben von mindestens 30.000 Euro getätigt werden.

Die Gutschrift berechnet sich auf jenen Betrag, um welchen die Ausgaben über dem Schnitt der letzten 3 Jahre liegen und wird in Höhe von 25 % (in Ausnahmefällen 50 %) zuerkannt. Die genauen Modalitäten für die Erlangung der Gutschrift sind noch ausständig.

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