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Transport eigener Abfälle

19.01.2011

Ab sofort müssen alle Unternehmen, welche die eigenen Abfälle transportieren, die Eintragung in das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe bei der Handelskammer vornehmen. Es gibt keine Ausnahmen in Bezug zur Abfallart oder zum Bestimmungsort des Abfalls. Ausgenommen von dieser Gesetzgebung sind die Transporte von Abfällen, welche durch Wartungsarbeiten erzeugt wurden und vom Produktionsort zum Firmensitz transportiert werden.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser Kooperationspartner econ des Prenn Egon zur Verfügung.

econ des Prenn Egon
Dantestraße 12
I-39031 Bruneck

Tel. 348 5538979
Fax 0474 412751

www.econ.bz.it
info@econ.bz.it

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18.05.2012

Anmeldung Arbeitnehmer in Italien

Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer immer dann in Italien angemeldet werden, wenn er seine Arbeitstätigkeit als Mitarbeiter in Italien ausübt.

17.05.2012

IMU – Gemeindeimmobiliensteuer

Mit diesem Jahr wird die Gemeindesteuer auf Liegenschaften ICI von der neuen Gemeindesteuer IMU abgelöst - mit einer erheblichen Mehrbelastung.

07.05.2012

Bargeldzahlungen in Italien

Seit 06.12.2011 dürfen in Italien Bargeldzahlungen nur mehr bis zu 999,99 Euro getätigt werden. Für Touristen wurde jetzt eine definitive Ausnahmeregelung getroffen.