

19.01.2011
Ab sofort müssen alle Unternehmen, welche die eigenen Abfälle transportieren, die Eintragung in das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe bei der Handelskammer vornehmen. Es gibt keine Ausnahmen in Bezug zur Abfallart oder zum Bestimmungsort des Abfalls. Ausgenommen von dieser Gesetzgebung sind die Transporte von Abfällen, welche durch Wartungsarbeiten erzeugt wurden und vom Produktionsort zum Firmensitz transportiert werden.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Kooperationspartner econ des Prenn Egon zur Verfügung.
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18.05.2012
Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer immer dann in Italien angemeldet werden, wenn er seine Arbeitstätigkeit als Mitarbeiter in Italien ausübt.
17.05.2012
Mit diesem Jahr wird die Gemeindesteuer auf Liegenschaften ICI von der neuen Gemeindesteuer IMU abgelöst - mit einer erheblichen Mehrbelastung.
07.05.2012
Seit 06.12.2011 dürfen in Italien Bargeldzahlungen nur mehr bis zu 999,99 Euro getätigt werden. Für Touristen wurde jetzt eine definitive Ausnahmeregelung getroffen.