

26.01.2011
Da für die Familienmitglieder jährlich die Anwendung der Steuerfreibeträge (zur Reduzierung der Lohnsteuerschuld) bestätigt werden muss, haben wir Ihnen die entsprechenden Formulare beigelegt. Wir bitten Sie, diese bis spätestens 16. Februar von den jeweiligen Arbeitnehmern ausfüllen und unterschreiben zu lassen.
Ebenfalls verpflichtend ist bei der Inanspruchnahme der Steuerfreibeträge für Familienmitglieder (z. B. Ehepartner, Kinder) die Angabe der entsprechenden Steuernummer.
18.05.2012
Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer immer dann in Italien angemeldet werden, wenn er seine Arbeitstätigkeit als Mitarbeiter in Italien ausübt.
17.05.2012
Mit diesem Jahr wird die Gemeindesteuer auf Liegenschaften ICI von der neuen Gemeindesteuer IMU abgelöst - mit einer erheblichen Mehrbelastung.
07.05.2012
Seit 06.12.2011 dürfen in Italien Bargeldzahlungen nur mehr bis zu 999,99 Euro getätigt werden. Für Touristen wurde jetzt eine definitive Ausnahmeregelung getroffen.