

23.12.2010
Es ist für die Betreuung und Erziehung der Kinder bis zum 3. Lebensjahr vorgesehen und beträgt 100 € pro Monat und Kind. Um Anspruch zu haben, darf die Einkommens- und Vermögensgrenze der Familie maximal 80.000 € im Jahr betragen. Für das heurige Ansuchen gilt also das Einkommen von 2009 und der Vermögensstand (z. B. Gebäude, Gründe, Bankeinlagen, usw.) zum 31.12.2009.
Weiters gibt es noch das Familiengeld der Region. Dieses steht Familien mit mindestens zwei minderjährigen Kindern für die Dauer der Minderjährigkeit oder Familien mit auch nur einem Kind innerhalb der ersten sieben Lebensjahre des Kindes zu. Der Betrag ist in diesem Fall im Gegensatz zum Familiengeld des Landes nach Einkommen gestaffelt und wird ebenfalls nach der Einkommens- und Vermögenssituation berechnet. (Bei zwei Kindern ist die Einkommensgrenze der Familie beispielsweise bei 45.653 €.)
Die Einreichfrist für die Anträge 2011 ist der 31.12.2010.
Für das Abfassen des Ansuchens - sofern es nicht bereits erledigt wurde, da Sie uns bereits mit den Unterlagen für die Steuererklärung den entsprechenden Auftrag erteilen konnten - bzw. jegliche weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen persönlichen Betreuer.
18.05.2012
Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer immer dann in Italien angemeldet werden, wenn er seine Arbeitstätigkeit als Mitarbeiter in Italien ausübt.
17.05.2012
Mit diesem Jahr wird die Gemeindesteuer auf Liegenschaften ICI von der neuen Gemeindesteuer IMU abgelöst - mit einer erheblichen Mehrbelastung.
07.05.2012
Seit 06.12.2011 dürfen in Italien Bargeldzahlungen nur mehr bis zu 999,99 Euro getätigt werden. Für Touristen wurde jetzt eine definitive Ausnahmeregelung getroffen.