Häufige gestellte Fragen zum Thema: Verpflichtungen Überschreitung 15 Mitarbeiter/Arbeitnehmer in Italien

15.10.2025
Mehr zu unseren Leistungen: Registrierung als Arbeitgeber in Italien, Anmeldung von Mitarbeitern in Italien, Entsendung nach Italien und Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung in Italien.


Frage: Wie wirkt sich die Überschreitung in Bezug auf den Entlassungsschutz aus?
Antwort: Überschreitet ein Unternehmen die Anzahl von 15 Arbeitnehmern, ändern sich einige arbeitsrechtliche Aspekte.
Einer davon ist die Verschärfung des Entlassungsschutzes bei ungerechtfertigter Entlassung, wobei hier je nach Datum der Anmeldung zu unterscheiden ist:

Anzahl Arbeitnehmer

Anmeldungen VOR dem 07.03.2015

Anmeldungen NACH dem 07.03.2015

unter 15 Arbeitnehmer

Schadensersatz in Höhe von 2,5 bis 6 Monatsgehältern

Schadensersatzzahlungen in Höhe von 1 Monatsgehalt pro Dienstjahr mit einem Minimum von 2 und Maximum von 6 Monatsgehältern

über 15 Arbeitnehmer

Wiedereinstellung inkl. Schadensersatzzahlung von maximal 5 Monatsgehältern

Verzichtet der Arbeitnehmer auf die Wiedereinstellung: 15 Monatsgehälter

Pflicht der Wiedereinstellung wurde abgeschafft

Schadensersatz von 2 Monatsgehältern pro Dienstjahr mit einem Minimum von 6 und einem Maximum von 36 Monatsgehältern


Frage: Wirkt sich die Überschreitung auch auf die Lohnkosten des Unternehmens aus?

Antwort: Ja, in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten (im Handel und Gastgewerbe erst ab 50) sind zusätzliche Beiträge an das Sozialfürsorgeinstitut Nisf von 0,30 % zu Lasten des Unternehmens und des Arbeitnehmers zu entrichten.


Frage: Welche zusätzlichen Verpflichtungen kommen auf das Unternehmen zu?
Antwort: Pflicht zur Anstellung von Invaliden: Ab einer Unternehmensgröße von 15 Arbeitnehmern ist der Betrieb verpflichtet einen Invaliden zu beschäftigen.
Gewährung des Gewerkschaftsrechts für Arbeitnehmer: Arbeitnehmer haben das Recht auf bis zu 10 entlohnte Stunden pro Jahr um an Gewerkschaftsversammlungen teilzunehmen.


Frage: Wie wird die Anzahl der Arbeitnehmer ermittelt?
Antwort: Für die Ermittlung der Anzahl sind folgende Personen nicht zu berücksichtigen:

  • Betriebsleiter
  • Lehrlinge
  • Arbeitsverträge unter 9 Monaten (6 Monate in Bezug auf die Invalidenmeldung)

Die Teilzeitbeschäftigten zählen im Verhältnis zur Arbeitszeit.

 

News & Rundschreiben
12.02.2026
ASPI Beitrag bei Entlassung
Die Höhe des an das Sozialversicherungsinstitut NISF zu zahlenden Beitrages bei Entlassung eines ...
weiterlesen
12.02.2026
Arbeitnehmer mit Einkommen > 122.295 € - Beitragsbegrenzung richtig nutzen
Bei Mitarbeitern mit einem Jahresbruttoeinkommen über 122.295 € kann die sozialversicherungsrechtliche ...
weiterlesen
12.02.2026
Ersatzbesteuerung kollektivvertragliche Lohnerhöhungen und Aufschläge
Für das Jahr 2026 kann auf bestimmte Bezüge (siehe anbei) eine Ersatzbesteuerung angewandt werden. Die ...
weiterlesen
05.02.2026
Lohnerhöhungen, ACI, Meldung Sicherheitssprecher beim Unfallamt
Lohnerhöhungen Ab Januar ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Friseur und ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol