Meldungen GSE für Investitionen mit Hyperabschreibung • 2026

16.07.2026

Wie in unserem Rundschreiben zum Haushaltsgesetz 2026 mitgeteilt, hat sich mit dem Jahr 2026 die Förderung von Investitionen im Bereich der Industrie 4.0 wesentlich geändert. So ist keine Steuergutschrift mehr vorgesehen, sondern eine bis zu 180%ige Erhöhung der Abschreibungen (Hyperabschreibung).

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen nicht nur die technischen Voraussetzungen in Bezug auf die Investition selbst gegeben sein, darüber hinaus ist noch ein erheblicher bürokratischer Aufwand notwendig. Neben einem technischen Gutachten und einer Beglaubigung durch einen Wirtschaftsprüfer ist eine Reihe von Meldungen an die Energiebehörde GSE notwendig, um die Hyperabschreibung nutzen zu können.

Die Meldungen betreffen im Einzelnen die Vormerkung der Investition, deren Bestätigung, eine Abschlussmeldung und eine Meldung über die voraussichtliche Nutzung der Abschreibung. Die tatsächliche Nutzung muss zudem in einer weiteren Meldung der GSE mitgeteilt werden.

Im Juni hat das Ministerium für Industrie und Made in Italy (Mimit) mit großer Verzögerung die notwendigen Durchführungsverordnungen zur Hyperabschreibung erlassen. Somit ist es möglich, zumindest die Meldung der Vormerkung der geplanten Investitionen einzureichen. Für die Meldung muss der beantragende Einzelunternehmer bzw. bei Gesellschaften deren gesetzlicher Vertreter über einen Spid verfügen. Die restlichen noch notwendigen Meldungen können derzeit noch nicht übermittelt werden.
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