Verknüpfung Registrierkassen mit elektronischen Zahlungssystemen
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2026
16.07.2026
Seit dem 1. Jänner 2026 müssen elektronische Registrierkassen mit den verwendeten elektronischen Zahlungssystemen (POS) über das Portal der Einnahmenagentur verknüpft werden. Für die von dieser Verpflichtung betroffenen Mandanten wurde die erstmalige Verknüpfung bereits von uns vorgenommen.
Bitte denken Sie daran, uns künftige Änderungen bei den Registrierkassen oder den elektronischen Zahlungssystemen umgehend mitzuteilen. Dazu zählen insbesondere die Anschaffung oder der Austausch eines Geräts, eine neue oder geänderte Verwendung bzw. Zuordnung zwischen Registrierkasse und POS-System sowie ein Wechsel des Einsatzortes. In diesen Fällen muss die bestehende Verknüpfung im Portal der Einnahmenagentur entsprechend aktualisiert werden.
Bei der Ausstellung des Kassenbelegs ist außerdem stets die tatsächlich verwendete Inkassoart (Barzahlung, elektronische Zahlung, Ticket) anzugeben. Eine Kartenzahlung darf daher nicht als Barinkasso erfasst werden und umgekehrt. Fehlerhafte Angaben können zu Differenzen zwischen den gemeldeten Tageserlösen und den über die POS-Systeme erfassten Einnahmen führen. Für die Finanzverwaltung ist es möglich, Unstimmigkeiten automatisiert zu erheben, was Kontrollen und mitunter auch Strafen zur Folge haben kann.