Elektronische Übermittlung Einnahmen aus Elektroladestationen • 2026

16.07.2026

Betreiber von Elektroladestationen, die Tageseinnahmen aus Ladevorgängen gegenüber Endverbrauchern haben, müssen diese ab heuer elektronisch speichern und an die Einnahmenagentur übermitteln. Die erstmalige Übermittlung hat für die Monate Jänner bis Mai 2026 innerhalb 20.08.2026 zu erfolgen. Die ab 01.06.2026 erzielten Erlöse sind dann jeweils innerhalb des zweiten Folgemonats elektronisch zu versenden.
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