Praktikum (ital.: tirocinio)

11.06.2026

Ein Praktikum (tirocinio), dient grundsätzlich der Orientierung und Ausbildung. Wichtig ist: Ein Praktikum ist kein normales Arbeitsverhältnis. Es soll praktische Einblicke vermitteln und den Einstieg in die Arbeitswelt erleichtern. Die Arbeitsleistung selbst stehe hierbei im Hintergrund. Gerade deshalb ist eine saubere Abgrenzung in der Praxis besonders wichtig.

Welche Arten von Praktika gibt es?

In Italien wird zwischen curricularem (im Rahmen der Schule/Studium und somit als Teil der Ausbildung) und extracurricularem Praktikum (zur Berufsorientierung bzw. zum Berufseinstieg) unterschieden.

Das curriculare Praktikum ist Teil eines laufenden Bildungs- oder Ausbildungswegs. Es wird also im Rahmen einer Schule, Universität oder einer anerkannten Ausbildung durchgeführt und soll das theoretische Lernen durch praktische Erfahrungen ergänzen. Zuständig sind hier in erster Linie die jeweiligen Schulen, Universitäten oder Ausbildungsträger.

Das extracurriculare Praktikum findet dagegen außerhalb eines laufenden Ausbildungswegs statt. Es soll die berufliche Orientierung fördern oder den Einstieg beziehungsweise Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern. Diese Art von Praktikum ist nicht einheitlich auf Staatsebene geregelt, sondern wird von den Regionen und autonomen Provinzen umgesetzt. Auf nationaler Ebene gibt es allerdings gemeinsame Mindeststandards.

Diese Praktika sind grundsätzlich für Schüler und Studierende vorgesehen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für Personen, die ihre Ausbildung erst vor kurzem abgeschlossen haben.

In Südtirol sind die Ausbildungs- und Orientierungspraktika in der Praxis typischerweise auf die unterrichtsfreien Zeiten, insbesondere die Sommermonate sowie die Weihnachtsferien, beschränkt.

Welches Mindestalter gilt für ein Praktikum?

Allgemein ist in Italien der Zugang zur Arbeit grundsätzlich erst ab 16 Jahren möglich, sofern die Schulpflicht erfüllt ist.

Davon zu unterscheiden sind besondere Regelungen auf regionaler oder provinzieller Ebene. In Südtirol z.B. gilt für die Ausbildungs- und Orientierungspraktika / Sommerpraktika ein Mindestalter von 15 Jahren.

Wie muss Praktikum gemeldet werden?

Ein Praktikum im Rahmen von Schule, Studium oder Ausbildung ist Teil eines Bildungswegs. Solche Praktika werden von Schulen, Universitäten oder Ausbildungseinrichtungen organisiert und gemeldet. Demzufolge sind durch das Unternehmen keine Meldungen notwendig, auch nicht die Versicherung beim Unfallamt (INAIL).

Anders ist es bei einem Praktikum zur Berufsorientierung oder zum Einstieg in den Arbeitsmarkt. Solche extracurricularen Praktika unterliegen grundsätzlich der obligatorischen Meldung durch den aufnehmenden Betrieb.

Je nach Region oder autonomer Provinz kann zusätzlich eine vorherige Genehmigung oder Freigabe durch das zuständige Amt erforderlich sein. In Südtirol werden Ausbildungs- und Orientierungspraktika zum Beispiel über das Portal ProPraktika abgewickelt; dort wird das Praktikumsprojekt eingereicht und vom Arbeitsmarktservice geprüft. Erst nach Zustimmung und Unterzeichnung durch alle Beteiligten erlangt das Praktikum seine volle rechtliche Wirksamkeit. Zudem das Unternehmen den Praktikanten gegen Arbeitsunfälle bei der INAIL versichern und über eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten verfügen.

Wie lange darf ein Praktikum dauern und muss es vergütet werden?

Die Dauer und die Vergütung eines Praktikums hängen davon ab, welche Art von Praktikum vorliegt und welche Regelung anwendbar ist.

Ausbildungs- und Orientierungspraktika

Auf nationaler Ebene sehen die Leitlinien für extracurriculare Praktika grundsätzlich eine Mindestdauer von 2 Monaten und eine Höchstdauer von 12 Monaten vor. Außerdem ist eine Mindestentschädigung von mindestens 300 Euro brutto pro Monat vorgesehen.

Allerdings gelten diese Vorgaben nicht in ganz Italien einheitlich. Die Regionen und autonomen Provinzen können die Einzelheiten näher regeln und davon zum Teil auch abweichende Bestimmungen vorsehen.

So gelten zum Beispiel in Südtirol bei den Ausbildungs- und Orientierungspraktika eigene Bestimmungen. Dort beträgt das empfohlene Taschengeld mindestens 650 Euro brutto pro Monat und einem Maximum von 900 Euro brutto pro Monat. Die Mindestdauer beträgt 2 Wochen. Die Höchstdauer liegt bei 3 Monaten für Schülerinnen und Schüler bestimmter Schulformen und bei 6 Monaten für Universitätsstudierende bzw. bestimmte Absolventen; die Gesamtdauer darf höchstens 10 Monate betragen.

Schulpraktikum

Sie werden von der Schule geplant und begleitet, es braucht eine Vereinbarung mit dem aufnehmenden Unternehmen und die Betreuung erfolgt durch einen schulinternen Tutor sowie eine Ansprechperson im Betrieb. Die Dauer beträgt meistens 2 Wochen, kann allerdings auch individuell angepasst werden.

Wie viele Praktikanten darf ein Unternehmen zeitgleich aufnehmen?

Auch hier gibt es keine überall identischen Regelungen. Je nach Region oder Provinz können Höchstgrenzen vorgesehen sein. In Südtirol hängt die zulässige Zahl von gleichzeitig aufnehmbaren Praktikanten von der Anzahl der Beschäftigten ab. Dort gilt:

  • bei 0 bis 5 Beschäftigten: 1 Praktikant
  • bei 6 bis 19 Beschäftigten: 2 Praktikanten
  • bei 20 oder mehr Beschäftigten: nicht mehr als 10 % der Beschäftigten.

Gelten für Praktikanten die Vorschriften zur Arbeitssicherheit?

Ja, Praktikanten sind im Bereich der Arbeitssicherheit grundsätzlich wie Arbeitnehmer zu behandeln. Auch wenn ein Praktikum kein reguläres Arbeitsverhältnis darstellt, müssen die Vorschriften zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit am Arbeitsplatz beachtet werden. Bei minderjährigen Praktikanten ist zusätzlich besondere Vorsicht geboten.

Thema Orientierungspraktikum Schulpraktikum
Zweck Berufsorientierung, Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt Lernen im Rahmen von Schule oder Ausbildung
Wer kann ein Praktikum absolvieren Grundsätzlich für Schüler, Studierende und Personen, die ihre Ausbildung erst vor kurzem abgeschlossen haben Teil eines schulischen Bildungsweges, typischerweise für Schüler im Rahme der Ausbildung
Mindestalter Ab 16 Jahren möglich, sofern die Schulpflicht erfüllt ist. In Südtirol gilt für Ausbildungs- und Orientierungspraktika eine Besonderheit: Mindestalter 15 Jahre. Kein einheitliches Alter, maßgeblich ist der jeweilige Schulweg
Entlohnung National mindestens 300 € brutto pro Monat.
In Südtirol: Entschädigung von 650 € bis 900 € brutto pro Monat empfohlen.
Normalerweise keine klassische Praktikumsvergütung über den Lohnstreifen
Dauer Mindestens 2 Monate, höchstens 12 Monate.
In Südtirol: mindestens 2 Wochen, meistens max. 3 Monate für Schüler und max. 6 Monate für Universitätsstudierende bzw. Absolventen; insgesamt max. 10 Monate.
Keine einheitliche Praktikumsdauer, meistens allerdings 2 Wochen
Meldepflicht Grundsätzlich meldepflichtig.
In Südtirol vorherige Genehmigung durch das Arbeitsamt notwendig.
Nicht meldepflichtig
Versicherung INAIL-Unfallversicherung notwendig.
Weitere Voraussetzung: Bestehende Haftpflichtversicherung
Die Versicherung gegenüber dem Unfallamt erfolgt im Normalfall über die Schule selbst
Anzahl Praktikanten 1 Praktikant bei 0 – 5 Mitarbeitern
2 Praktikanten bei 6 – 20 Mitarbeitern
10 % bei mehr als 20 Mitarbeitern; regionale Regelungen möglich.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Ist ein Praktikum in Italien ein normales Arbeitsverhältnis?
Nein. Ein Praktikum dient grundsätzlich der Orientierung und Ausbildung und ist kein reguläres Arbeitsverhältnis. Es soll praktische Einblicke vermitteln und darf nicht dazu verwendet werden, dauerhaft einen normalen Arbeitnehmer zu ersetzen.

2. Welches Mindestalter gilt für ein Praktikum in Italien?
Grundsätzlich ist der Zugang zur Arbeit in Italien erst ab 16 Jahren möglich, sofern die Schulpflicht erfüllt ist. Für bestimmte Praktikumsformen können jedoch regionale oder lokale Sonderregelungen gelten. In Südtirol gilt bei Ausbildungs- und Orientierungspraktika beispielsweise ein Mindestalter von 15 Jahren.

3. Muss ein Praktikum gemeldet werden?
Das hängt von der Art des Praktikums ab. Schulpraktika sind grundsätzlich nicht meldepflichtig. Ausbildungs- und Orientierungspraktika außerhalb eines laufenden Bildungswegs unterliegen dagegen der obligatorischen Meldung.

4. Muss ein Praktikum vergütet werden?
Bei extracurricularen Praktika ist Entschädigung vorgesehen. In Südtirol wird bei Ausbildungs- und Orientierungspraktika derzeit eine Entschädigung zwischen 650 und 900 Euro brutto monatlich empfohlen. Schulpraktika werden demgegenüber normalerweise nicht vergütet.

5. Wie lange darf ein Praktikum dauern?
Auch das richtet sich nach der jeweiligen Praktikumsform und nach der anwendbaren regionalen Regelung.

National gelten für extracurriculare Praktika grundsätzlich 2 bis 12 Monate. In Südtirol gelten bei Ausbildungs- und Orientierungspraktika teils kürzere Zeiträume, etwa mindestens 2 Wochen und – je nach Personengruppe – unterschiedliche Höchstdauern.

Schulpraktika dauern häufig etwa 2 Wochen, werden aber in der Praxis oft individuell durch die Schule organisiert.

6. Gelten für Praktikanten die Vorschriften zur Arbeitssicherheit?
Ja. Auch wenn ein Praktikum kein normales Arbeitsverhältnis ist, sind Praktikanten im Bereich der Arbeitssicherheit grundsätzlich wie Arbeitnehmer zu behandeln.

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