Häufig gestellte Fragen zum Thema: Pensionsversicherung Enasarco

15.10.2025
Frage: Was ist das Enasarco?
Antwort
: Enasarco steht für Ente Nazionale di Assistenza per gli Agenti e i Rappresentanti di Commercio und ist das Sozialfürsorgeinstitut für Handelsvertreter und Agenten.

Frage: Welche Leistungen erhalten die Handelsvertreter und Agenten?
Antwort
: Sie erhalten vom Enasarco folgende Leistungen:
  • Altersrente (pensione di vecchiaia)
  • Invalidenrente (pensione di invalidità)
  • Rente bei Arbeitsunfähigkeit (pensione di inabilità)
  • Hinterbliebenenrente (pensione ai superstiti)
Frage: Für wen besteht die Einschreibepflicht?
Antwort:
Die Einschreibepflicht besteht für Agenten (schließen im Namen Dritter Verträge ab) und Handelsvertreter (treten im eigenen Namen auf), die auf nationalem Gebiet im Auftrag von nationalen oder ausländischen Auftraggebern, ihre Tätigkeit ausüben. Die Einschreibung muss vom Auftraggeber durchgeführt werden.

Welche Fristen sind für die Einschreibung zu beachten?
Antwort
: Innerhalb von 30 Tagen ab Beginn des Mandats ist die Einschreibung durch den Auftraggeber vorzunehmen.

Frage: Wie werden die Beiträge berechnet?
Antwort
: Die Beiträge werden auf die Summe aller Provisionen und Vergütungen (Prämien, Spesenvergütungen, usw.) berechnet, auch wenn diese noch nicht ausbezahlt worden sind (Kompetenzprinzip).

Frage: Wie werden die Beiträge bezahlt?
Antwort
: Quartalsweise werden die vorgeschriebenen Beiträge (für Vorsorge und Fürsorge) eingezahlt. Diese gehen jeweils zur Hälfte zu Lasten des Auftraggebers und des Agenten/Vertreters (Ausnahme Kapitalgesellschaften). Der Auftraggeber ist für die Einzahlung der Enasarco-Beiträge verantwortlich.

Frage: Was ist das F.I.R.R.?
Antwort:
Zusätzlich verwaltet das Enasarco das F.I.R.R. (Fondo Indennità di Risoluzione Rapporto), einen Fonds, der bei Auflösung des Vertragsverhältnisses eine Abfertigung an den Vertreter auszahlt.

Frage: Wie werden die F.I.R.R.-Beiträge berechnet?
Antwort:
Die Beiträge werden auf die Gesamtsumme der Provisionen eines Jahres berechnet. Es kommen degressiv gestaffelte Beitragssätze von 4 %, 2 % und 1 % zur Anwendung. Die Beiträge gehen voll zu Lasten des Auftraggebers.

Frage: Wie werden die F.I.R.R.-Beiträge bezahlt?
Antwort:
Die Einzahlung hat jährlich innerhalb März des Folgejahres zu erfolgen. Wie bei den Enasarco-Beiträgen muss auch hier die Einzahlung durch den Auftraggeber vorgenommen werden.
News & Rundschreiben
11.12.2025
Terminplan Jahresabschlüsse & Finanzbuchhaltung 1. Halbjahr 2026
Anbei die wichtigsten Fälligkeiten im 1. Halbjahr 2026 für den Bereich Buchhaltung: Monat Fälligkeit ...
weiterlesen
11.12.2025
Beiträge für betriebliche Investitionen - Ausschreibung 2026
Auch im Jahr 2026 fördert die Provinz Bozen über ein Wettbewerbsverfahren für Klein- und Kleinstunternehmen, ...
weiterlesen
11.12.2025
Organisatorisches am Jahresende
Am Jahresende sind aus steuerlicher Sicht immer einige Besonderheiten zu beachten. Diese betreffen unter ...
weiterlesen
24.11.2025
PEC-Mail-Pflicht für Verwalter (Geschäftsführer) von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
Nach längerem hin und her zwischen Gesetzgeber, Handelskammer und Notariatskammer, wurde nun mittels Dekrets ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol