loader

Regionale Wertschöpfungssteuer IRAP (ital.: Imposta regionale sulle attività produttive)

11.06.2026

Die IRAP (regionale Wertschöpfungssteuer) ist eine im Jahr 1998 durch das Gesetzesdekret 446/1997 eingeführte Steuer, die für diejenigen gilt, die eine selbstständig organisierte Tätigkeit zur Erzeugung von Gütern oder Dienstleistungen ausüben.

Seit dem Jahr 2022 ist die IRAP für Einzelunternehmer und Freiberufler nicht mehr zu entrichten.

Steuerpflichtige

Die Steuer ist von Kapitalgesellschaften, Handelsunternehmen, Personengesellschaften und öffentlichen Verwaltungen zu entrichten. ETS (Einrichtungen des Dritten Sektors) unterliegen theoretisch der Steuer, doch viele Regionen und Provinzen haben Erleichterungen oder sogar Befreiungen vorgesehen.

Steuergrundlage

Die Steuergrundlage, d. h. der Betrag, auf den die Steuer anzuwenden ist, wird je nach Steuerpflichtigen (Unternehmen, Freiberufler) und dem angewandten Rechnungslegungs- und Steuersystem (z. B. ordentliche Buchführung, vereinfachte Buchführung) unterschiedlich berechnet.

Es wird eine Übersicht vorgeschlagen, die die verschiedenen Methoden zur Berechnung der Steuergrundlage in groben Zügen zusammenfasst.

Position Bilanzmethode (Art. 5) Steuerliche Methode (Art. 5-bis) Kassaprinzip
(Art. 8)
Vergütungsmethode
Art des Steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften, gewerbliche Körperschaften Personengesellschaften, faktische Gesellschaften Freiberufler und Freiberuflervereinigungen Nicht gewerbliche Körperschaften und öffentliche Körperschaften
Zu berücksichtigende Erlöse (A) + Abschnitt A der Bilanz Erlöse, Entschädigungen und Beiträge Im Jahr vereinnahmte Vergütungen Die Einnahmen sind unerheblich

Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus der Summe von:
Arbeitsentgelten der Arbeitnehmer
Einkünfte aus arbeitnehmerähnlicher Mitarbeit Co.Co.Co.
Vergütungen für gelegentliche selbständige Arbeit
Zu berücksichtigende Kosten (B) - Abschnitt B der Bilanz, ausgenommen
B9 (Personal)
B10 (Wertberichtigungen)
B12 (Rückstellungen für Risiken)
B13 (sonstige Rückstellungen)
Kosten für Waren und Dienstleistungen, Abschreibungen, Miet- und Pachtaufwendungen sowie Leasingraten, soweit steuerlich relevant

Bestandsveränderungen (nur bei Subjekten mit ordentlicher Buchführung)
Produktionskosten, Abschreibungen, an Dritte gezahlte Vergütungen im Jahr Unerheblich
Sonstige nicht abzugsfähige Kosten - Forderungsverluste
implizite Zinsen im Leasing
IMU
Vergütungen für Co.Co.Co.-Verwalter
Forderungsverluste
implizite Zinsen im Leasing
IMU
Vergütungen für Co.Co.Co.-Verwalter
Forderungsverluste
implizite Zinsen im Leasing
IMU
Vergütungen für Co.Co.Co.-Verwalter
Unerheblich
Abzugsfähige Personalkosten - Abzugsfähig sind die Kosten für unbefristet beschäftigtes Personal, Aufwendungen für Lehrlinge, Menschen mit Behinderung, Mitarbeiter in Forschung und Entwicklung sowie nur in einigen Restfällen ein Teil der Kosten für befristet beschäftigte Arbeitnehmer Abzugsfähig sind die Kosten für unbefristet beschäftigtes Personal, für Lehrlinge, Menschen mit Behinderung, Mitarbeiter in Forschung und Entwicklung sowie nur in einigen Fällen ein Teil der Kosten für befristet beschäftigte Arbeitnehmer Abzugsfähig sind die Kosten für unbefristet beschäftigtes Personal, für Lehrlinge, Menschen mit Behinderung, Mitarbeiter in Forschung und Entwicklung sowie nur in einigen Fällen ein Teil der Kosten für befristet beschäftigte Arbeitnehmer Abzugsfähig sind die Kosten für unbefristet beschäftigtes Personal, für Lehrlinge, Menschen mit Behinderung, Mitarbeiter in Forschung und Entwicklung sowie nur in einigen Fällen ein Teil der Kosten für befristet beschäftigte Arbeitnehmer
Sonstige Abzüge - Pauschalabzüge für Steuerpflichtige kleinerer Größe Pauschalabzüge für Steuerpflichtige kleinerer Größe Pauschalabzüge für Steuerpflichtige kleinerer Größe unerheblich

Finanzintermediäre, die ein anderes Bilanzierungsschema als das für die Allgemeinheit der Unternehmen vorgesehene anwenden, ermitteln die Steuergrundlage für die IRAP nach besonderen Kriterien.

Option für die Bilanzierungsmethode

Personengesellschaften, die eine ordentliche Buchhaltung führen, haben die Möglichkeit, sich für die Ermittlung der IRAP nach derselben Methode zu entscheiden, die für Kapitalgesellschaften vorgesehen ist. Mit dieser Option werden bestimmte Aufwendungen, die nach der steuerlichen Methode ansonsten nicht oder nur teilweise abzugsfähig wären, abzugsfähig (z. B. Bewirtungskosten, Kfz-Kosten, Telefonkosten, sonstige betriebliche Aufwendungen). Auch das Vorliegen von Veräußerungsgewinnen bzw. -verlusten aus Betriebsvermögen oder Betriebsimmobilien kann ein zu berücksichtigender Faktor für die Zweckmäßigkeit der Option sein: nach der Steuermethode sind diese Erträge nicht steuerpflichtig, nach der Bilanzmethode hingegen schon.

Die Steuersätze

Da es sich um eine regionale Steuer handelt, können die Regionen sowie die autonomen Provinzen Trient und Bozen durch eigene Verordnungen die Steuersätze ändern oder Befreiungen vorsehen.

In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich, jedes Jahr zu prüfen, ob auf lokaler Ebene Änderungen oder Vergünstigungen vorgesehen sind.

Der nationale Regelsteuersatz beträgt 3,9 %.

Es gelten besondere Regeln, nach denen angewendet werden können:

  • Ermäßigungen (z. B. für nicht gewerbliche Körperschaften, für neue Tätigkeiten, für benachteiligte Gebiete, zur Förderung oder Belohnung einer festen Beschäftigung usw.)
  • Erhöhungen für bestimmte Tätigkeiten wie beispielsweise Banken und Finanzintermediäre, Versicherungen, Konzessionäre, Unternehmen des Energiesektors usw.

Fälligkeiten und Erklärung

Die IRAP-Erklärung muss jährlich telematisch eingereicht werden.

Die Zahlung erfolgt zu denselben Fälligkeiten wie die Steuern (wie die IRES oder die IRPEF). 

Was passiert, wenn mein Unternehmen in mehreren Regionen tätig ist?

Wenn die Tätigkeit in mehreren Regionen ausgeübt wird, muss die Steuergrundlage auf die betroffenen Regionen aufgeteilt werden. In der Regel erfolgt die Aufteilung proportional zur Höhe der an das in jeder Region beschäftigte Personal gezahlten Löhne und Gehälter.

 

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
09.06.2026
Lehrlingsprämie
Die Lehrlingsprämie der Provinz Bozen gilt noch bis zum 31.12.2026. Sie richtet sich an Südtiroler Betriebe, ...
weiterlesen
09.06.2026
Lehrlinge – Zeugnisse für Lohnanpassung
Bereits seit 2016 gilt, dass die Entlohnungen für Lehrlinge im Handwerk , welche ab Juli 2016 eingestellt ...
weiterlesen
09.06.2026
14. Monatslohn
Mitte Juni wird für die vorgesehenen Kollektivverträge der 14. Monatslohn berechnet und zugeschickt. Genauere ...
weiterlesen
09.06.2026
Terminplan Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung – 2. Halbjahr 2026
Anbei die wichtigsten Fälligkeiten im 2. Halbjahr 2026 für den Bereich Lohnabrechnung:   Datum Beschreibung ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen