Gemeindesteuer auf Immobilien (ital.: ICI/IMU/TASI)

01.02.2023

Die Gemeindeimmobiliensteuer GIS (IMI – imposta municipale immobiliare) betrifft die im Inland liegenden privat und betrieblich genutzten Immobilien - Gebäude, landwirtschaftliche Grundstücke und Baugrundstücke.

Die Steuer wird vom Eigentümer, dem Fruchtnießer oder demjenigen welcher ein anderes dingliches Recht auf die Immobilie innehat, entrichtet. Handelt es sich um eine geleaste Immobilie, ist der Leasingnehmer steuerpflichtig.

Bei Gebäuden ist der Katasterertrag Ausgangspunkt für die Berechnung der Besteuerungsgrundlage. Dieser wird je nach Katasterkategorie mit folgenden Multiplikatoren aufgewertet:


Katasterkategorie

Beispiele

Multiplikator

A (ausgenommen A/10) sowie C/2, C/6 und C/7

Wohnungen, Villen, Keller, Garagen, Autoabstellplätze

168

B, C/3, C/4 und C/5

Unterirdische Lagerräume, Werkstätten

147

A/10 und D/5

Büros, Banken und Versicherungsinstitute

84

D (ausgenommen D/5)

Industriegebäude, Hotels, Pensionen

68,25

C/1

Geschäfte

57,75

Der Katasterwert kann mittlerweile auch direkt den Katasterauszügen entnommen werden.
Die Steuerbemessungsgrundlage von Baugrundstücken entspricht dem Verkehrs- oder Marktwert (valore venale).

Der anzuwendende Steuersatz wird innerhalb des 30. September von der jeweiligen Gemeindeverwaltung für das Folgejahr bestimmt und kann zwischen 2 und 10,6 Promille liegen. Genauso werden die anzuwendenden Steuererleichterungen und -richtlinien von der Gemeinde individuell festgelegt. Die ermittelte Steuerbemessungsgrundlage wird mit dem Steuersatz multipliziert und die daraus sich ergebende Steuer ist in zwei Raten (Juni und Dezember) zu bezahlen.

Beispiel:
Bei einer Wohnung der Kategorie A/2 und einem Katasterertrag von 500 € beläuft sich die Besteuerungsgrundlage auf 84.000 €. 

News & Rundschreiben
10.03.2026
Ersatzbesteuerung Lohnerhöhungen und Aufschläge - Klarstellung
Ende Februar hat die Agentur der Einnahmen einige wichtige Klarstellungen und Änderungen in Bezug auf die ...
weiterlesen
10.03.2026
Begünstigung unter 35 – erneute Verlängerung
Mit dem „Decreto Milleproroghe“ wurde die Begünstigung für unbefristete Neueinstellungen von Arbeitnehmern ...
weiterlesen
10.03.2026
Meldung „Beschwerliche Arbeiten/Nachtarbeit“
Seit 2011 besteht die Pflicht, dem Arbeitsinspektorat innerhalb März jene Arbeitnehmer mitzuteilen, welche ...
weiterlesen
10.03.2026
Lohnerhöhungen
Ab März ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Metallhandwerk Kategorie 1 2 2b 3 4 5 6 ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol