Pauschalsystem in Italien (ital.: regime dei minimi, regime forfettario)

26.08.2026

Das italienische Pauschalsystem (regime forfettario) ist ein vereinfachtes Steuerregime für natürliche Personen, die eine gewerbliche, freiberufliche oder künstlerische Tätigkeit ausüben. Es richtet sich insbesondere an Einzelunternehmer und Freiberufler mit überschaubarem Umsatz und ermöglicht eine pauschale Gewinnermittlung mit fixer Ersatzbesteuerung.

Voraussetzungen und Umsatzgrenze

Zentrale Voraussetzung ist, dass der im Vorjahr erzielten Jahresumsatz bzw. Einnahmen 85.000 € nicht überschreiten. Wird diese Schwelle überschritten, ist das Regime im Folgejahr nicht mehr anwendbar. Bei Einnahmen von mehr als 100.000 € erfolgt der Ausschluss sofort mit Übergang zur ordentlichen Besteuerung inklusive MwSt.

Das Regime steht ausschließlich natürlichen Personen offen, die in Italien steuerlich ansässig sind bzw. in einem EU- oder EWR-Staat ansässig sind und über 75 % ihres Gesamteinkommens in Italien erzielen. Kapitalgesellschaften sind ausgeschlossen.

Ausschlussgründe

Neben der Umsatzgrenze bestehen folgende wichtige Ausschlussgründe:

  • Beteiligung an Personengesellschaften, Familienunternehmen oder transparent besteuerten Kapitalgesellschaften
  • Nicht-Ansässigkeit in Italien
  • Bezug von Einkünften aus unselbständiger Arbeit oder Pension über 35.000 € im Vorjahr
  • Tätigkeit überwiegend für einen aktuellen oder früheren Arbeitgeber

Eine Ausnahme besteht, wenn das Arbeitsverhältnis im Vorjahr beendet wurde und keine laufenden Arbeitseinkünfte mehr bestehen.

Steuerliche Behandlung

Das Pauschalsystem ersetzt die progressive Einkommensteuer IRPEF, die regionalen und kommunalen Zuschläge sowie die IRAP.

An deren Stelle tritt eine pauschale Ersatzsteuer von 15 %. Für Neugründungen kann in den ersten fünf Jahren – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – eine reduzierte Ersatzsteuer von 5 % gelten.

Der steuerpflichtige Gewinn wird nicht anhand der tatsächlichen Betriebsausgaben ermittelt, sondern pauschal berechnet. Maßgeblich ist ein branchenspezifischer Rentabilitätskoeffizient (abhängig vom ATECO-Code). Die Einnahmen werden mit diesem Prozentsatz multipliziert; das Ergebnis stellt den steuerpflichtigen Gewinn dar.

Tatsächliche Kosten sind steuerlich nicht abzugsfähig. Einzig die gezahlten Rentenbeiträge verringern das pauschalierte Einkommen.

Vereinfachtes Beispiel

Ein IT-Berater erzielt 2025 und 2026 jeweils Erlöse von 40.000 €. Für seine Tätigkeit gilt ein Rentabilitätskoeffizient von 78 %. Er ist in der getrennten Rentenversicherung der INPS (Gestione Separata INPS) eingetragen. Der angewandte Rentenbeitragssatz beträgt 26%. Der IT-Berater hat im Jahr 2025 in Summe 8.112 € in die Rentenversicherung eingezahlt.

Erlöse 2026 40.000
Einkommenskoeffizient 78 %
Pauschaliertes Einkommen 31.200 40.000 * 78%
Absetzbare Rentenbeiträge (gezahlt 2025) - 8.112 31.200 * 26%
Besteuerbares Einkommen 2026 23.088
Pauschaler Einkommenssteuersatz 15 %
Pauschale Einkommenssteuer 2026 3.463 23.088 * 15%
Rentenbeiträge 2026 (berechnet auf pauschaliertes Einkommen 2026) 8.112 31.200 *26%
Abgabenbelastung 2026 insgesamt 11.575 3.463 + 8.112

Ob die tatsächlichen Kosten 3.000 € oder 15.000 € betragen haben, ist steuerlich unerheblich.

MwSt. und Sozialversicherung

Unternehmer im Pauschalsystem stellen Rechnungen ohne MwSt. aus und haben kein Recht auf Vorsteuerabzug. Periodische MwSt.-Abrechnungen entfallen. Auf der Rechnung ist ein entsprechender Hinweis auf die Anwendung des „regime forfettario“ anzubringen.

Die Sozialversicherungsbeiträge an die INPS sind grundsätzlich regulär geschuldet.

Für gewerbliche Tätigkeiten (Handwerker, Kaufleute) besteht die Möglichkeit einer Reduzierung der INPS-Beiträge um 35 % auf Antrag.

Für wen lohnt sich das Pauschalsystem?

Das Regime ist besonders attraktiv für:

  • Freiberufler und Unternehmer mit geringen Betriebskosten
  • bei geringem Wareneinsatz
  • nebenberuflich Selbständige mit begrenztem Arbeitnehmereinkommen
  • Neugründer mit überschaubarem Investitionsbedarf

Nachteile und Grenzen

  • kein Abzug tatsächlicher Kosten
  • kein Vorsteuerabzug
  • keine Nutzung bestimmter Steuerabzüge
  • begrenzte Wachstumsfähigkeit durch Umsatzgrenze

Weniger geeignet ist das Pauschalsystem daher bei:

  • hohen Fixkosten
  • erheblichem Wareneinsatz
  • stark wachsender Tätigkeit
  • geplanten größeren Investitionen

Minimalsystem (Regime die minimi)

Ein Auslaufmodell ist hingegen das Minimalsystem (Regime dei minimi). Auch hierbei handelt es sich um ein begünstigtes Steuersystem für Kleinunternehmer mit Vorjahreserlösen bis 30.000 Euro, bei welchem die Ersatzsteuer lediglich 5% beträgt. Dieses Steuersystem wurde 2015 abgeschafft, kann jedoch von jenen Steuerpflichtigen weitergeführt werden, welche bereits vorher in dieses Steuersystem eingetreten sind, und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Fazit

Das italienische Pauschalsystem bietet eine einfache und häufig steuerlich günstige Lösung für kleinere unternehmerische und freiberufliche Tätigkeiten. Die Kombination aus Umsatzgrenze, pauschaler Gewinnermittlung und Ausschlusskriterien macht jedoch eine sorgfältige Prüfung der individuellen Ausgangssituation erforderlich.

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