Die Rechtslage zur Begünstigung für
Arbeitnehmer unter 35 Jahren ist mittlerweile durch die zahlreichen Verlängerungen, Aufhebungen, Neuauflagen und Änderungen sehr unübersichtlich geworden.
Mit dem neuen Arbeitsdekret (Decreto Lavoro) wurde die bisherige Begünstigung, welche für unbefristete Anmeldungen im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 30.04.2026 vorgesehen und bisher aufgrund fehlender Anleitungen ohnehin noch nicht anwendbar war, nicht einfach verlängert, sondern aufgehoben und neu geregelt.
Die neue Regelung sieht weiterhin eine Beitragsbegünstigung vor, knüpft diese jedoch an andere und teilweise
strengere Voraussetzungen. Besonders relevant ist, dass der Arbeitnehmer vor der Einstellung grundsätzlich
seit mindestens 24 Monaten ohne regulär entlohntes Arbeitsverhältnis gewesen sein muss. Die seit 2018 bekannte Hauptvoraussetzung, wonach der Arbeitnehmer zuvor nie mit einem unbefristeten Vertrag beschäftigt gewesen sein durfte, wurde für diese neue Begünstigung somit ersetzt. Die neue Begünstigung gilt für unbefristete Anmeldungen rückwirkend ab 01.01.2026 und bis zum 31.12.2026.
Zusätzlich zur Begünstigung für Neueinstellungen wurde eine eigene
Begünstigung für die Umwandlung befristeter Arbeitsverträge in unbefristete Arbeitsverträge eingeführt. Bei dieser gilt allerdings wiederum, dass der Arbeitnehmer nie zuvor unbefristet beschäftigt gewesen sein darf.
Da derzeit noch die endgültige Umwandlung in ein Gesetz, die Genehmigung einzelner Begünstigungen sowie die operativen Anweisungen des NISF ausstehen, ist die
Anwendung derzeit noch nicht möglich.
Hier zur besseren Verständlichkeit eine
Gegenüberstellung der abgeschafften Regelung sowie der zwei nun gültigen Bestimmungen:
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Beschreibung
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Arbeitsdekret - Neuanstellungen
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Arbeitsdekret - Umwandlungen
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Alte Regelung - abgeschafft
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Zeitraum
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01.01.2026 – 31.12.2026
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01.08.2026 – 31.12.2026
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01.01.2026 – 30.04.2026
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Bedingungen
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- Arbeitnehmer unter 35 Jahre
- In den letzten 24 Monaten ohne reguläres Arbeitsverhältnis
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- Arbeitnehmer unter 35 Jahre
- Vorher NIE unbefristet
- befristete Anmeldung musste vor 30.04.2026 erfolgen
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- Arbeitnehmer unter 35 Jahre
- Vorher NIE unbefristet
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Begünstigung
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- 100 %
- Erhöh. Personalstand notwendig
- Max. 500 € pro Monat
- 24 Monate
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- 100 %
- Erhöh. Personalstand notwendig
- Max. 500 € pro Monat
- 24 Monate
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- 100 % bei Erhöh. Personalstand
- 70 % ohne Erhöh. Personalstand
- Max. 500 € pro Monat
- 24 Monate
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