MwSt.-Sätze in Italien (ital.: aliquota iva)

20.01.2026
In Italien gibt es mehrere gesetzlich geregelte MwSt.-Sätze. Maßgeblich ist ausschließlich die Art der Lieferung oder Dienstleistung – nicht die Person des Käufers oder Auftraggebers.

Ausgangspunkt ist der reguläre MwSt.-Satz von 22 %, der grundsätzlich auf alle Umsätze Anwendung findet.

Nur in gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmefällen gelten reduzierte MwSt.-Sätze aus sozialen, gesundheitspolitischen oder wirtschaftlichen Gründen. Diese sind im italienischen MwSt.-Gesetz (DPR 633/72, Tabelle A) geregelt und in 4 %, 5 % und 10 % unterteilt.

  • 10 % – ermäßigter Steuersatz
    Für bestimmte Leistungen, z. B. Beherbergung, Gastronomie sowie ausgewählte Bau- und Renovierungsleistungen.
  • 5 % – stark ermäßigter Steuersatz
    Für sozial- und gesundheitspolitisch begünstigte Leistungen sowie einzelne, gesetzlich genau definierte Waren.
  • 4 % – superermäßigter Steuersatz
    Für Grundbedarfs- und sozial besonders relevante Güter, z. B. Lebensmittel, Bücher oder den Erwerb der „prima casa“ unter bestimmten Voraussetzungen.

Grundgedanke der MwSt.-Sätze

Die unterschiedlichen MwSt.-Sätze sind steuerpolitisch begründet: Für bestimmte, gesetzlich begünstigte Waren und Dienstleistungen – häufig mit sozialer oder gesellschaftlicher Relevanz – gelten ermäßigte Sätze, während im Übrigen grundsätzlich der reguläre MwSt.-Satz zur Anwendung kommt.

Die heutige Systematik ist historisch gewachsen und wurde im Laufe der Zeit mehrfach an wirtschaftliche und politische Zielsetzungen angepasst.

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