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Fazit: Gründung Betriebsstätte oder Anmeldung Gewerbe in Italien
Der Betriebsstätten-Begriff wurde in den letzten Jahren sowohl international als auch national laufend verschärft und auch vom Fiskus vermehrt kontrolliert. Liegt eine Betriebsstätte vor, ist es ratsam, von sich aus zu handeln und den Verpflichtungen nachzukommen. Bei Unterlassung besteht das Risiko einer rückwirkenden Besteuerung der in Italien erwirtschafteten Umsätze, unter Aberkennung der entsprechenden Aufwendungen. Aufgrund von Erfahrungswerten ist es in den meisten Fällen ratsam, die wirtschaftliche Tätigkeit in Italien durch eine Tochtergesellschaft auszuüben.
Für jegliche Fragen zur Gewerbeanmeldung in Italien oder Gründung einer Betriebsstätte bzw. Zweigniederlassung in Italien stehen wir jederzeit zur Verfügung
.
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Anbei finden Sie unser Gutachten zur Anmeldung von Arbeitnehmern in Italien auch als PDF.
Gut zu wissen...
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Häufig gestellte Fragen zum Thema: Arbeitsunfall (ital.: infortunio sul lavoro)
Frage: Wann spricht man von einem Arbeitsunfall?
Antwort
: Wenn sich ein Mitarbeiter
während der Arbeitstätigkeit
oder auf dem
Hin- bzw. Rückweg
verletzt, handelt es sich um einen Arbeitsunfall.
Frage: Welche Verpflichtungen hat der Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalles?
Antwort
: Der Mitarbeiter muss sich eine Arbeitsunfallbescheinigung ausstellen lassen (Achtung: unterscheidet sich vom Krankenschein) und diese
unverzüglich an den Arbeitgeber weiterleiten
(wichtig für das rechtzeitige Einreichen der elektronischen Unfallmeldung - siehe unten).
Im Gegensatz zur Krankschreibung (Freizeitunfall, Krankheit, usw.) gibt es für den Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalles keine Verpflichtung, täglich zu bestimmten Uhrzeiten zu Hause zu sein.
Frage: Welche Verpflichtungen hat das Unternehmen im Falle eines Arbeitsunfalles?
Antwort
: Der Arbeitgeber ist verpflichtet,
die Unfallmeldung innerhalb von 48 Stunden
beim Unfallamt (INAIL) in
elektronischer Form
einzureichen. Um die Meldung rechtzeitig versenden zu können, ist es besonders wichtig, den Unfallschein inkl. des vollständig ausgefüllten Fragebogens zur Unfallmeldung (Angabe zum Unfallhergang usw.) umgehend an den persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung weiterzuleiten. Bei verspäteter Meldung werden
Strafen
verhängt bzw. der nicht gedeckte Zeitraum an den Arbeitnehmer nicht ausbezahlt.
Frage: Wie wird der Arbeitsunfall entlohnt?
Antwort
: Die
ersten 4 Tage
(Unfalltag + 3 weitere Tage) werden
voll zu Lasten des Arbeitgebers
entlohnt. Das Unfallamt (INAIL) übernimmt ab dem 5. Tag 60 % und ab dem 91. Tag 75 % der Entlohnung. Ob und wie viel der Arbeitgeber in diesem Zeitraum integrieren muss, hängt – wie auch bei Krankheit – vom Kollektivvertrag ab.
Quelle:
https://www.graber-partner.com/de/lexikon/64-haeufig-gestellte-fragen-zum-thema-arbeitsunfall-ital-infortunio-sul-lavoro.html
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Hermann Andrä Graber
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Kanzleileitung, Gründungsberatung
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