Anmeldung Arbeitnehmer & Arbeitgeber in Italien

Beratung vom Arbeitsvertrag nach italienischem Recht über die Lohnnebenkosten bis hin zur Lohnabrechnung!

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Fazit: Gründung Betriebsstätte oder Anmeldung Gewerbe in Italien

Der Betriebsstätten-Begriff wurde in den letzten Jahren sowohl international als auch national laufend verschärft und auch vom Fiskus vermehrt kontrolliert. Liegt eine Betriebsstätte vor, ist es ratsam, von sich aus zu handeln und den Verpflichtungen nachzukommen. Bei Unterlassung besteht das Risiko einer rückwirkenden Besteuerung der in Italien erwirtschafteten Umsätze, unter Aberkennung der entsprechenden Aufwendungen. Aufgrund von Erfahrungswerten ist es in den meisten Fällen ratsam, die wirtschaftliche Tätigkeit in Italien durch eine Tochtergesellschaft auszuüben.

Für jegliche Fragen zur Gewerbeanmeldung in Italien oder Gründung einer Betriebsstätte bzw. Zweigniederlassung in Italien stehen wir jederzeit zur Verfügung.
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Gut zu wissen...
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Häufig gestellte Fragen zum Thema: Arbeitsunfall (ital.: infortunio sul lavoro)

Frage: Wann spricht man von einem Arbeitsunfall?
Antwort
: Wenn sich ein Mitarbeiter während der Arbeitstätigkeit oder auf dem Hin- bzw. Rückweg verletzt, handelt es sich um einen Arbeitsunfall.

Frage: Welche Verpflichtungen hat der Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalles?
Antwort
: Der Mitarbeiter muss sich eine Arbeitsunfallbescheinigung ausstellen lassen (Achtung: unterscheidet sich vom Krankenschein) und diese unverzüglich an den Arbeitgeber weiterleiten (wichtig für das rechtzeitige Einreichen der elektronischen Unfallmeldung - siehe unten).
Im Gegensatz zur Krankschreibung (Freizeitunfall, Krankheit, usw.) gibt es für den Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalles keine Verpflichtung, täglich zu bestimmten Uhrzeiten zu Hause zu sein.

Frage: Welche Verpflichtungen hat das Unternehmen im Falle eines Arbeitsunfalles?
Antwort
: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Unfallmeldung innerhalb von 48 Stunden beim Unfallamt (INAIL) in elektronischer Form einzureichen. Um die Meldung rechtzeitig versenden zu können, ist es besonders wichtig, den Unfallschein inkl. des vollständig ausgefüllten Fragebogens zur Unfallmeldung (Angabe zum Unfallhergang usw.) umgehend an den persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung weiterzuleiten. Bei verspäteter Meldung werden Strafen verhängt bzw. der nicht gedeckte Zeitraum an den Arbeitnehmer nicht ausbezahlt.

Frage: Wie wird der Arbeitsunfall entlohnt?
Antwort
: Die ersten 4 Tage (Unfalltag + 3 weitere Tage) werden voll zu Lasten des Arbeitgebers entlohnt. Das Unfallamt (INAIL) übernimmt ab dem 5. Tag 60 % und ab dem 91. Tag 75 % der Entlohnung. Ob und wie viel der Arbeitgeber in diesem Zeitraum integrieren muss, hängt – wie auch bei Krankheit – vom Kollektivvertrag ab.
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hermann-andrae-graber
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Kanzleileitung, Gründungsberatung
Anstellung von italienischen Mitarbeitern und Registrierung als Arbeitgeber ohne Gründung einer GmbH bzw. Betriebsstätte in Italien.
EINIGE REFERENZEN FÜR DIE REGISTRIERUNG ALS ARBEITGEBER IN ITALIEN
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