Anmeldung Arbeitnehmer & Arbeitgeber in Italien

Beratung vom Arbeitsvertrag nach italienischem Recht über die Lohnnebenkosten bis hin zur Lohnabrechnung!

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Inhaltsverzeichnis
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Pacht- und Mietverträge

Damit eine Immobilie oder ein Grundstück gegen Entgelt genutzt werden kann, wird ein Miet- oder Pachtvertrag zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen. Dabei prüfen wir für Sie die steuerlichen und rechtlichen Aspekte und wickeln den entsprechenden Vertrag für Sie ab. Um Ihnen lange Wartezeiten bei den Ämtern zu ersparen, werden Miet- und Pachtverträge direkt von uns elektronisch registriert. Damit Sie sich uneingeschränkt auf Ihre unternehmerische Tätigkeit konzentrieren können, kümmern wir uns auch um die Verwaltung Ihrer Pacht- und Mietverträge und entrichten jährlich die geschuldeten Registergebühren.
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Gut zu wissen...
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UniLav

UniLav ist das einheitliche elektronische Meldesystem („modello Unificato Lav“) für alle verpflichtenden Beschäftigungsmeldungen (comunicazioni obbligatorie) in Italien. Über UniLav werden die Daten zentral an das Arbeitsministerium, die Arbeitsämter (Centri per l’impiego), INPS/NISF und INAIL übermittelt und frühere Einzelmeldungen ersetzt.

Wer ist meldepflichtig?

Meldepflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitgeber in Italien – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße –, einschließlich italienischer Niederlassungen ausländischer Unternehmen. In der Praxis erfolgt die Übermittlung meist über einen Arbeitsrechts- und Lohnberater (consulente del lavoro) oder den Steuerberater. Die rechtliche Verantwortung bleibt aber beim Arbeitgeber.

Welche Ereignisse werden mit UniLav gemeldet?

  • Beginn/Anmeldung eines Arbeitsverhältnisses (Assunzione)
  • Verlängerung befristeter Verträge (Proroga)
  • Änderung/Umwandlung des Arbeitsverhältnisses (Trasformazione)
  • Entsendung/Überlassung und Versetzung (Distacco, Trasferimento)
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Cessazione)

Fristen und Form

Die Meldung einer Einstellung muss spätestens bis Mitternacht des Vortags des Arbeitsbeginns erfolgen. Verlängerungen, Umwandlungen, Entsendungen und Beendigungen sind in der Regel innerhalb von 5 Tagen nach dem Ereignis elektronisch zu melden. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich online über die regionalen Portale oder über einen bevollmächtigten Berater; als Nachweis dient die elektronische Empfangsbestätigung (Ricevuta UniLav).

Unsere Leistungen


Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches, kostenloses Erstgespräch oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihren Kontaktdaten. Wir werden Sie so bald als möglich zurückrufen. Tel. +39 0474 572900  oder info@graber-partner.com.

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hermann-andrae-graber
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Kanzleileitung, Gründungsberatung
Anstellung von italienischen Mitarbeitern und Registrierung als Arbeitgeber ohne Gründung einer GmbH bzw. Betriebsstätte in Italien.
EINIGE REFERENZEN FÜR DIE REGISTRIERUNG ALS ARBEITGEBER IN ITALIEN
melektro
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