Auch für das Jahr 2026 gelten weiterhin die
steuerfreien Grenzen für das Fringe Benefit von 1.000 € (bzw. 2.000 € bei zu Lasten lebenden Kindern(*)).
Daher muss für die Anwendung der erhöhten Grenze von 2.000 € jährlich die
Eigenerklärung mit Angabe der Kinder ausgefüllt und an den persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung weitergeleitet werden.
(*) Kinder gelten dann als steuerlich zu Lasten lebend, wenn sie:
- - unter 24 Jahre alt sind und im Steuerjahr weniger als 4.000,00 € erwirtschaftet haben.
- - über 24 Jahre alt sind und im Steuerjahr weniger als 2.840,51 € erwirtschaftet haben.
ACHTUNG, auch weiterhin gilt: Wird der Höchstbetrag (1.000 € bzw. 2.000 €) im Kalenderjahr überschritten, muss der gesamte Betrag (also auch der bis dahin steuer- und beitragsfreie Betrag) der Steuer sowie den Beiträgen unterworfen werden.