Aufgrund europäischer Vorgaben ist auch Italien verpflichtet, die
EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz bis spätestens
Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Diese Richtlinie verfolgt das Ziel, den Grundsatz „
gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ EU-weit durchzusetzen und bestehende Gehaltsunterschiede, insbesondere zwischen Männern und Frauen, transparenter zu machen.
Die neuen Regelungen betreffen grundsätzlich
alle Arbeitgeber, wobei sich Umfang und Intensität der Pflichten je nach Unternehmensgröße unterscheiden.
Obwohl sich die Ausgestaltung derzeit noch in Ausarbeitung befindet und einzelne Details noch nicht endgültig feststehen, möchten wir über die wesentlichen, absehbaren Neuerungen informieren:
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Pflicht
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Details/Beschreibung
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Anzahl Mitarbeiter
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< 50
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< 100
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< 150
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< 250
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Transparenz vor Anstellung neuer Mitarbeiter
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- in der Stellenanzeige muss das Anfangsgehalt bzw. Bandbreite der Entlohnung mitgeteilt werden.
- Verbot, Bewerber nach vorherigem Gehalt zu fragen.
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JA
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JA
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JA
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JA
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Auskunftsrecht der Arbeitnehmer
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- Durchschnittliche Entgelthöhen müssen auf Anfrage offengelegt werden, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Gruppen mit gleichwertigen Tätigkeiten.
- Alle Arbeitnehmer müssen über ihr Recht jährlich informiert werden.
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JA
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JA
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JA
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JA
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Dokumentation der Gehaltsstrukturen
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- Es müssen Informationen zur Vergütung bereitgestellt werden und welche Kriterien für die Festlegung des Gehalts verwendet worden sind. Diese müssen objektiv und geschlechtsneutral sein.
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Reduziert
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Reduziert
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JA
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JA
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„Gender Pay Gap Reporting“
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- Ist mit der bereits bestehenden Pflicht zum Bericht an den Gleichstellungsrat vergleichbar (bzw. wird eventuell ersetzt), welchen aktuell alle Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmer alle zwei Jahre einreichen müssen.
- Unternehmen müssen Lohnunterschiede offenlegen.
- bei Unterschieden von mehr als 5 % müssen Korrekturmaßnahmen durchgeführt werden.
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NEIN
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NEIN
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JA
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JA
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