Häufig gestellte Fragen zum Thema: Familiengeld des Nisf (ital.: assegno nucleo familiare INPS - ANF)

15.10.2025

Hinweis: Im März 2022 wurde das Familiengeld des INPS/NISF durch das "einheitliche Familiengeld" (assegno unico universale) ersetzt.


Frage: Wann hat ein Arbeitnehmer Anrecht auf Familiengeld?
Antwort:
Um Anspruch auf das durch das Nisf finanzierte Familiengeld zu haben, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller ist mittels lohnabhängigem Arbeitsverhältnis bzw. als Projektarbeiter gemeldet
  • Es handelt sich um eine mehrköpfige Familie
  • Das Familien-Einkommen besteht zu mindestens 70 % aus abhängiger Arbeit (bzw. freier Mitarbeit)

Frage: Was kostet es dem Unternehmen?
Antwort:
Nachdem das Familiengeld durch das Nisf bezahlt wird, entstehen für das Unternehmen keinerlei Kosten. Das Unternehmen zahlt den Betrag an den Arbeitnehmer zwar aus (beim Nettolohn enthalten), kann ihn sich dann allerdings im F24 monatlich wieder verrechnen.

Frage: Wie und wann muss der Antrag gestellt werden?
Antwort:
Ab April 2019 kann der Antrag inkl. eventueller Genehmigungen nur mehr elektronisch eingereicht werden. Dies muss über ein Patronat erfolgen und zwar innerhalb Juli jeden Jahres.
Im Ansuchen muss neben der Familien- auch die Einkommenssituation des letzten Jahres angegeben werden. Anhand einer vom Nisf vorgegebenen Tabelle errechnet sich der monatliche Anspruch.
Änderungen müssen innerhalb von 30 Tagen elektronisch gemeldet werden.

Frage: Wie wird das Familiengeld ausbezahlt?
Antwort
: Der monatliche Betrag wird zusammen mit dem Nettolohn durch das Unternehmen an den Arbeitnehmer überwiesen. Der Betrag ist sowohl beitrags- als auch steuerfrei.
Teilzeitbeschäftigte, welche mehr als 24 Wochenstunden gemeldet sind, erhalten das volle Familiengeld (=für 26 Tage/Monat). Bei Beschäftigung von weniger als 24 Wochenstunden wird das Familiengeld rein für die effektiv gemeldeten Tage bezahlt.

Frage: Wo ist das Familiengeld auf dem Lohnstreifen zu finden?
Antwort:
Die Daten in Bezug auf das Familiengeld befinden sich im unteren Teil des Lohnstreifens:



Frage: Kann das Familiengeld auch rückwirkend beantragt werden?
Antwort:
Ja, das Familiengeld kann bis zu 5 Jahre rückwirkend beantragt werden. Auch dies hat jeweils in elektronischer Form zu erfolgen. Die Auszahlung erfolgt durch jene Unternehmen, bei welchen der Arbeitnehmer zum jeweiligen Zeitpunkt beschäftigt war.

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