Der Steuervordruck F24 in Italien ist das vereinheitlichte, zusammenfassende Zahlungsformular, mit dem nahezu alle wichtigen Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Abgaben an Staat, Regionen, Gemeinden und Sozialversicherungsträger geleistet werden. Wer in Italien wirtschaftlich tätig ist – sei es als Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber oder Privatperson – kommt am Zahlungsvordruck F24 kaum vorbei.
Für Unternehmer und Freiberufler dient der Zahlungsvordruck F24 insbesondere zur Entrichtung der Mehrwertsteuer (MwSt.), der Einkommenssteuer IRPEF, der Körperschaftsteuer IRES, der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP sowie verschiedener Ersatzsteuern. Arbeitgeber verwenden ihn zur Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer IRPEF sowie der Sozialversicherungsbeiträge an das Fürsorgeinstitut INPS/NISF und Unfallversicherungsbeiträge an das Unfallamt INAIL. Auch Privatpersonen nutzen den Zahlungsvordruck F24, etwa zur Zahlung der Immobiliensteuer IMU/GIS oder zur Begleichung von Ratenzahlungen aus Steuerbescheiden.
Der Steuervordruck F24 ist ein standardisiertes Zahlungsformular. Mit ihm werden Zahlungen an verschiedene öffentliche Stellen zusammengefasst und eindeutig einer bestimmten Steuer oder Abgabe zugeordnet.
Besonders praktisch ist, dass im F24 mehrere Steuern und Beiträge in einem einzigen Zahlungsvorgang beglichen werden können. So lassen sich zum Beispiel in einer einzigen Fälligkeit gleichzeitig Lohnsteuer, INPS-Beiträge, MwSt. und Immobiliensteuer begleichen – vorausgesetzt, Steuerschlüssel, Bezugsjahr und Beträge sind korrekt eingetragen.
Der Vordruck F24 ist damit ein zentrales Instrument im italienischen Steuer- und Abgabensystems, vergleichbar mit einem Sammelzahlungsbeleg für unterschiedliche Steuerarten.
Mit dem F24 werden nahezu alle relevanten Zahlungen an Staat, Regionen, Gemeinden und Sozialversicherungsträger abgewickelt. Dazu gehören insbesondere:
Staatliche Steuern
Regionale und kommunale Abgaben
Sozialbeiträge
Strafen, Zinsen und Ratenzahlungen
Unternehmen und Freiberufler
Arbeitgeber
Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer
Der Vordruck F24 spielt eine zentrale Rolle aus mehreren Gründen:
a) Einheitliches Formular für alle
Alle Steuerpflichtigen verwenden das gleiche Formular – vom privaten Immobilienbesitzer bis zum multinationalen Unternehmen. Das sorgt für strukturierte Abläufe, erleichtert die Verarbeitung bei Banken und Behörden und reduziert Formfehler.
b) Verrechnung von Steuerguthaben (ital. compensazione)
Ein besonderer Vorteil ist, dass Steuerguthaben direkt im Formular mit fälligen Steuern und Beiträgen verrechnet werden können. Beispiele:
Diese Funktion verbessert die Liquidität und reduziert bürokratischen Aufwand.
c) Elektronische Einreichung (telematische Übermittlung)
Unternehmen und Freiberufler mit MwSt.-Nummer (ital. partita IVA) müssen ihre F24-Zahlungen grundsätzlich elektronisch einreichen, etwa über:
Dies erleichtert die Zahlungszuordnung, reduziert Erfassungsfehler und ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit.
Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer können bestimmte Zahlungen noch in Papierform bei der Bank oder Post vornehmen, nutzen aber zunehmend das Onlinebanking oder den Steuerberater.
Zu beachten ist, dass die elektronische Übermittlung des Vordrucks F24 nicht von allen italienischen Banken unterstützt wird, daher kann es unter Umständen zu Schwierigkeiten kommen (häufig bei Niederlassungen internationaler Großbanken).
In der Praxis werden mehrere Varianten unterschieden:
Da der Steuervordruck F24 für eine Vielzahl von Steuern und Beiträgen verwendet wird, gibt es unterschiedliche Fälligkeitstermine. Grundsätzlich gilt:
Monatliche Fälligkeiten
Viele Steuern und Beiträge, die über F24 gezahlt werden, sind am 16. des Folgemonats fällig.
Vierteljährliche Fälligkeiten
MwSt.-Zahlungen sind in der Regel am 16. des zweiten Monats nach Quartalsende fällig (16.05, 16.08, 16.11).
Jährliche Fälligkeiten
Fällt der 16. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Für jede Steuer oder Abgabe ist ein eigener Steuerschlüssel (Kodex) vorgesehen. Die vollständige Liste dieser Kodexe wird von der Finanzverwaltung laufend aktualisiert und ist sehr umfangreich.
Der Vordruck ist in verschiedene Abschnitte gegliedert. Anbei eine Beschreibung dieser Abschnitte, sowie die am häufigsten verwendeten Kodizes (*).
Buchhaltung:
| Kodizes (*) | Beschreibung | Abschnitt |
|---|---|---|
| 6001 – 6012 6031 – 6033 6035 6099 |
Monatliche MwSt.-Schuld von Januar – Dezember Quartalsweise MwSt.-Schuld vom 1. – 3. Quartal MwSt.-Vorauszahlung MwSt.-Schuld bzw. -Guthaben aus der MwSt.-Jahreserklärung |
I - Staatskasse |
| 1040 | Quellensteuerschuld | I - Staatskasse |
| 2003 2001 - 2002 |
Körperschaftssteuer Ires – Saldozahlung Körperschaftssteuer Ires – 1. bzw. 2. Vorauszahlung |
I - Staatskasse |
| 4001 4033 - 4034 |
Einkommenssteuer Irpef – Saldozahlung Einkommenssteuer Irpef – 1. bzw. 2. Vorauszahlung |
I - Staatskasse |
| 4041 4044 - 4045 |
Vermögenssteuer IVIE bei Immobilien im Ausland – Saldozahlung Vermögenssteuer IVIE bei Immobilien im Ausland – 1. bzw. 2. Vorauszahlung |
I - Staatskasse |
| 4043 4047 - 4048 |
Vermögenssteuer IVAFE bei Finanzvermögen im Ausland – Saldozahlung Vermögenssteuer IVAFE bei Finanzvermögen im Ausland – 1. bzw. 2. Vorauszahlung |
I - Staatskasse |
| 1792 1790 - 1791 |
Ersatzsteuer Pauschalsystem (regime forfettario) – Saldozahlung Ersatzsteuer Pauschalsystem (regime forfettario) – 1. bzw. 2. Vorauszahlung |
I - Staatskasse |
| 1842 1840 - 1841 |
Einheitssteuer (Cedolare Secca) bei Mieteinnahmen - Saldozahlung Einheitssteuer (Cedolare Secca) bei Mieteinnahmen – 1. bzw. 2. Vorauszahlung |
I - Staatskasse |
| 2501 | Virtuelle Stempelmarke | I - Staatskasse |
| AF AP |
Rentenbeitrag Nisf Handwerker – Fixbeitrag Rentenbeitrag Nisf Handwerker – Variabler Beitrag |
II – INPS/NISF |
| CF CP |
Rentenbeitrag Nisf Kaufleute – Fixbeitrag Rentenbeitrag Nisf Kaufleute – Variabler Beitrag |
II – INPS/NISF |
| P10 / PXX | Rentenbeitrag Nisf getrennte Pensionskasse | II – INPS/NISF |
| LAA | Rentenbeitrag Nisf Landwirte | II – INPS/NISF |
| 3800 3812 - 3813 |
Wertschöpfungssteuer Irap – Saldozahlung Wertschöpfungssteuer Irap – 1. bzw. 2. Vorauszahlung |
III - Regionen |
| 3801 | Regionale Zusatzsteuer - Saldozahlung | III - Regionen |
| 3844 3843 |
Kommunale Zusatzsteuer - Saldozahlung Kommunale Zusatzsteuer - Vorauszahlung |
IV – lokale Abgaben |
| 3850 | Handelskammergebühr | IV – lokale Abgaben |
| 3912 - 3930 | IMU / GIS | IV – lokale Abgaben |
| E065 | Rentenbeitrag Pensionskasse Agronome (EPAP) | V - sonstige Versicherungs- beiträge |
| E066 - E068 | Rentenbeitrag Pensionskasse Periti Industriali (EPPI) | V - sonstige Versicherungs- beiträge |
| E085 - E090 | Rentenbeitrag Pensionskasse Ingenieure & Architekten (Inarcassa) | V - sonstige Versicherungs- beiträge |
| E100 - E107 | Rentenbeitrag Pensionskasse Rechtsanwälte (Cassa Forense) | V - sonstige Versicherungs- beiträge |
Lohnabrechnung:
| Kodizes (*) | Beschreibung | Abschnitt |
|---|---|---|
| 1001 | Steuern Einkommensteuer/Lohnsteuer IRPEF |
I - Staatskasse |
| 1012 | Steuer auf Abfertigung | I - Staatskasse |
| 1701 | Steuerreduzierung „trattamento integrativo“ Bei diesem Kodex handelt es sich in der Regel um ein Guthaben, da der Arbeitgeber den Betrag über den Lohnstreifen auszahlt und ihn anschließend im F24 wieder verrechnet. |
I - Staatskasse |
| 1704 | Somma integrativa Bei diesem Kodex handelt es sich in der Regel um ein Guthaben, da der Arbeitgeber den Betrag über den Lohnstreifen auszahlt und ihn anschließend im F24 wieder verrechnet. |
I - Staatskasse |
| 1712/1713 | Steuer auf die Aufwertung der Abfertigung Vorauszahlung (1712) mit 16.12 und Saldozahlung (1713) am 16.02 jedes Jahres |
I - Staatskasse |
| 6781 | Guthaben Lohnsteuer | I - Staatskasse |
| DM10 | Beiträge NISF NISF-Beiträge Arbeitnehmer Summe der Beiträge zu Lasten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers |
II – INPS/NISF |
| DMRA | Nachzahlung von NISF-Beiträgen | II – INPS/NISF |
| DMRP | Verrechnung von zu viel bezahlten NISF-Beiträgen | II – INPS/NISF |
| C10 | NISF-Beiträge für Verwalter Normalbeitrag | II – INPS/NISF |
| CXX | NISF-Beiträge für Verwalter verminderter Beitrag | II – INPS/NISF |
| MET1 | Sanitätsfonds bilaterale Körper-schaften Sanitätsfonds „Metasalute“ für Arbeitnehmer mit Kollektivvertrag Metallindustrie |
II – INPS/NISF |
| EST1 | Sanitätsfonds „Fondo EST“ für Arbeitnehmer mit Kollektivvertrag Handel und Dienstleistungen |
II – INPS/NISF |
| QUAS | Sanitätsfonds „Quas“ für Arbeitnehmer im Kollektivvertrag Handel und Dienstleistungen mit Einstufung „Quadro“ |
II – INPS/NISF |
| ASSP | Sanitätsfonds „CadiProf“ für Arbeitnehmer mit Kollektivvertrag Freiberufe |
II – INPS/NISF |
| EBNA | Bilaterale Körperschaft Handwerk für Arbeitnehmer im Handwerk der Provinz Bozen |
II – INPS/NISF |
| 3802 | Regionale Zusatzsteuer in der Spalte links ist das Kürzel der jeweiligen Region angegeben |
III - Regionen |
| 3847/3848 | Gemeindezusatzsteuer in der Spalte links ist das Kürzel der jeweiligen Gemeinde angegeben |
IV – lokale Abgaben |
| P | Versicherungsprämie Unfallamt/INAIL im Zuge der jährlichen Einzahlung mit 16.02. bzw. bei Eröffnung einer neuen Risikoklasse |
V - sonstige Versicherungs-beiträge |
| COLL | Pensionsfonds Laborfonds und Raiffeisenfonds die Abrechnung dieser Fonds erfolgt quartalsmäßig |
V - sonstige Versicherungs-beiträge |
1. Wofür wird der Steuervordruck F24 verwendet?
Mit dem F24 werden in Italien fast alle wichtigen Zahlungen an den Staat und andere öffentliche Stellen abgewickelt: Steuern (z. B. Einkommensteuer IRPEF, Körperschaftssteuer IRES, regionale Wertschöpfungssteuer IRAP, MwSt.), Sozialversicherungsbeiträge (INPS/NISF), Unfallversicherung (INAIL), Immobiliensteuer IMU/GIS sowie zahlreiche kommunale und regionale Abgaben.
2. Wie ist der Steuervordruck F24 aufgebaut?
Der Vordruck F24 umfasst:
In den einzelnen Zeilen werden über Steuerschlüssel, Bezugsjahr und Betrag die jeweiligen Steuern und Beiträge exakt identifiziert. So können mehrere Zahlungen in einem einzigen Formular zusammengefasst werden.
3. Wer muss das F24 elektronisch einreichen?
Unternehmer und Freiberufler mit MwSt.-Nummer müssen ihre F24-Zahlungen grundsätzlich elektronisch (telematisch) über die Einnahmenagentur oder Bank einreichen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer sind zur elektronischen Einreichung nur in bestimmten Fällen verpflichtet, etwa wenn eine Verrechnung von Steuerguthaben vorgenommen wird oder bestimmte Steuerschlüssel verwendet werden.
4. Wann ist ein F24 fällig?
Monatliche Zahlungen über F24 sind am 16. Tag des Folgemonats fällig (z. B. Lohnsteuer und Sozialbeiträge für Oktober → 16. November). Vierteljährliche MwSt.-Zahlungen sind in der Regel am 16. des zweiten Monats nach Quartalsende fällig. Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit auf den nächsten Werktag.
5. Was passiert bei verspäteter Zahlung?
Bei verspäteter Zahlung fallen Strafen und Verzugszinsen an. In vielen Fällen können versäumte Zahlungen über das System der „freiwilligen Nachzahlung“ (ital. ravvedimento operoso) nachgeholt werden, wobei die Strafen bei frühzeitiger Korrektur reduziert werden können.
6. Können Steuerguthaben mit dem F24 verrechnet werden?
Ja. Die Verrechnung von Steuerguthaben mit fälligen Steuern ist einer der Hauptvorteile des F24. Sie setzt allerdings korrekte Eintragungen und ggf. bestimmte Meldungen an die Einnahmenagentur voraus.
7. Kann ein eingereichtes F24 korrigiert werden?
Wird ein F24 mit Fehlern eingereicht (z. B. falscher Steuerschlüssel oder falsches Bezugsjahr), ist eine einfache Stornierung in der Regel nicht möglich. Korrekturen erfolgen über ein offizielles Verfahren bei der Einnahmenagentur und sollten idealerweise mit Unterstützung einer steuerlichen Fachkraft durchgeführt werden.
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