Steuervordruck F24 in Italien (ital.: Modello F24)

25.03.2026

Der Steuervordruck F24 in Italien ist das vereinheitlichte, zusammenfassende Zahlungsformular, mit dem nahezu alle wichtigen Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Abgaben an Staat, Regionen, Gemeinden und Sozialversicherungsträger geleistet werden. Wer in Italien wirtschaftlich tätig ist – sei es als Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber oder Privatperson – kommt am Zahlungsvordruck F24 kaum vorbei.

Für Unternehmer und Freiberufler dient der Zahlungsvordruck F24 insbesondere zur Entrichtung der Mehrwertsteuer (MwSt.), der Einkommenssteuer IRPEF, der Körperschaftsteuer IRES, der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP sowie verschiedener Ersatzsteuern. Arbeitgeber verwenden ihn zur Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer IRPEF sowie der Sozialversicherungsbeiträge an das Fürsorgeinstitut INPS/NISF und Unfallversicherungsbeiträge an das Unfallamt INAIL. Auch Privatpersonen nutzen den Zahlungsvordruck F24, etwa zur Zahlung der Immobiliensteuer IMU/GIS oder zur Begleichung von Ratenzahlungen aus Steuerbescheiden.

Was ist der Steuervordruck F24?

Der Steuervordruck F24 ist ein standardisiertes Zahlungsformular. Mit ihm werden Zahlungen an verschiedene öffentliche Stellen zusammengefasst und eindeutig einer bestimmten Steuer oder Abgabe zugeordnet.

Besonders praktisch ist, dass im F24 mehrere Steuern und Beiträge in einem einzigen Zahlungsvorgang beglichen werden können. So lassen sich zum Beispiel in einer einzigen Fälligkeit gleichzeitig Lohnsteuer, INPS-Beiträge, MwSt. und Immobiliensteuer begleichen – vorausgesetzt, Steuerschlüssel, Bezugsjahr und Beträge sind korrekt eingetragen.

Der Vordruck F24 ist damit ein zentrales Instrument im italienischen Steuer- und Abgabensystems, vergleichbar mit einem Sammelzahlungsbeleg für unterschiedliche Steuerarten.

Wofür wird das F24-Formular verwendet?

Mit dem F24 werden nahezu alle relevanten Zahlungen an Staat, Regionen, Gemeinden und Sozialversicherungsträger abgewickelt. Dazu gehören insbesondere:

Staatliche Steuern

  • Mehrwertsteuer (ital. IVA)
  • Einkommensteuer für natürliche Personen (ital. IRPEF)
  • Körperschaftsteuer (ital. IRES)
  • Regionale Wertschöpfungssteuer (ital. IRAP)
  • Lohnsteuern
  • Quellensteuern auf Honorare

Regionale und kommunale Abgaben

  • Immobiliensteuer (ital. IMU)
  • Weitere lokale Abgaben, je nach Gemeinde oder Region

Sozialbeiträge

  • Beiträge an die staatliche Renten- und Sozialversicherung (ital. INPS)
  • Beiträge an die Unfallversicherung (ital. INAIL)
  • Beiträge an bilaterale Körperschaften, Gesundheits- oder Pensionsfonds

Strafen, Zinsen und Ratenzahlungen

  • Säumniszuschläge und Verzugszinsen
  • Ratenzahlungen aus Steuerbescheiden oder Vergleichen
  • sonstige nachträgliche Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Finanzverwaltung

Wer verwendet den Steuervordruck F24?

Unternehmen und Freiberufler

  • monatliche oder vierteljährliche MwSt.-Zahlungen
  • Voraus- und Saldozahlungen von IRPEF/IRES/IRAP
  • sonstige direkte Steuern (z. B. IMU/GIS, bestimmte Ersatzsteuern)

Arbeitgeber

  • einbehaltene Lohnsteuer IRPEF
  • Sozialversicherungsbeiträge an INPS/NISF
  • Beiträge an INAIL
  • Beiträge an bilaterale Körperschaften, Sanitäts- und Pensionsfonds

Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer

  • Immobiliensteuer IMU/GIS
  • bestimmte Register- und Stempelsteuern
  • Ratenzahlungen aus Steuerbescheiden oder Vergleichen

Zentrale Bedeutung des F24 im italienischen Steuersystem

Der Vordruck F24 spielt eine zentrale Rolle aus mehreren Gründen:

a) Einheitliches Formular für alle
Alle Steuerpflichtigen verwenden das gleiche Formular – vom privaten Immobilienbesitzer bis zum multinationalen Unternehmen. Das sorgt für strukturierte Abläufe, erleichtert die Verarbeitung bei Banken und Behörden und reduziert Formfehler.

b) Verrechnung von Steuerguthaben (ital. compensazione)
Ein besonderer Vorteil ist, dass Steuerguthaben direkt im Formular mit fälligen Steuern und Beiträgen verrechnet werden können. Beispiele:

  • Mehrwertsteuerguthaben
  • Guthaben aus Einkommen- oder Körperschaftsteuer
  • Guthaben aus Sozialversicherungsbeiträgen

Diese Funktion verbessert die Liquidität und reduziert bürokratischen Aufwand.

c) Elektronische Einreichung (telematische Übermittlung)
Unternehmen und Freiberufler mit MwSt.-Nummer (ital. partita IVA) müssen ihre F24-Zahlungen grundsätzlich elektronisch einreichen, etwa über:

  • die Online-Dienste der Einnahmenagentur oder
  • das Onlinebanking der Bank

Dies erleichtert die Zahlungszuordnung, reduziert Erfassungsfehler und ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit.

Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer können bestimmte Zahlungen noch in Papierform bei der Bank oder Post vornehmen, nutzen aber zunehmend das Onlinebanking oder den Steuerberater.

Zu beachten ist, dass die elektronische Übermittlung des Vordrucks F24 nicht von allen italienischen Banken unterstützt wird, daher kann es unter Umständen zu Schwierigkeiten kommen (häufig bei Niederlassungen internationaler Großbanken).

Arten des Steuervordrucks F24

In der Praxis werden mehrere Varianten unterschieden:

  • F24 ordinario (Standardformular): Der „klassische“ Zahlungsvordruck F24 für Staat, Regionen, Gemeinden und viele Beiträge. Er erlaubt auch die Verrechnung von Steuerguthaben mit Steuerschulden.
  • F24 semplificato (vereinfachtes Formular) :Eine vereinfachte, meist einseitige Version, insbesondere für lokale Steuern wie IMU und andere kommunale Abgaben.
  • F24 „Elide“ – mit Identifikationsmerkmalen (Elementi identificativi): Wird verwendet, wenn zusätzliche Angaben nötig sind, z. B. Vertragsnummern, Kennzeichnung eines bestimmten Miet- oder Leasingvertrags oder einer Immobilie.
  • F24 Accise (für Verbrauchsteuern): Spezielle Variante für Verbrauchsteuern (Akzisen) auf Energieprodukte, Alkohol usw.

Fälligkeiten

Da der Steuervordruck F24 für eine Vielzahl von Steuern und Beiträgen verwendet wird, gibt es unterschiedliche Fälligkeitstermine. Grundsätzlich gilt:

Monatliche Fälligkeiten

Viele Steuern und Beiträge, die über F24 gezahlt werden, sind am 16. des Folgemonats fällig.

  • monatliche MwSt.-Zahlungen
  • Lohnsteuern und Quellensteuern auf Honorare
  • Sozialbeiträge an die Renten- und Sozialversicherung (INPS)

Vierteljährliche Fälligkeiten

MwSt.-Zahlungen sind in der Regel am 16. des zweiten Monats nach Quartalsende fällig (16.05, 16.08, 16.11).

Jährliche Fälligkeiten

  • Einkommensteuer: 30. Juni (Saldo- und 1. Vorauszahlung) & 30. November (2. Vorauszahlung)
  • Körperschaftsteuer und regionale Wertschöpfungssteuer: gleiche Termine
  • Immobiliensteuer: 16. Juni und 16. Dezember

Fällt der 16. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Häufige Steuerschlüssel (Auswahl)

Für jede Steuer oder Abgabe ist ein eigener Steuerschlüssel (Kodex) vorgesehen. Die vollständige Liste dieser Kodexe wird von der Finanzverwaltung laufend aktualisiert und ist sehr umfangreich.

Der Vordruck ist in verschiedene Abschnitte gegliedert. Anbei eine Beschreibung dieser Abschnitte, sowie die am häufigsten verwendeten Kodizes (*).

Buchhaltung:

Kodizes (*) Beschreibung Abschnitt
6001 – 6012
6031 – 6033
6035
6099
Monatliche MwSt.-Schuld von Januar – Dezember
Quartalsweise MwSt.-Schuld vom 1. – 3. Quartal
MwSt.-Vorauszahlung
MwSt.-Schuld bzw. -Guthaben aus der MwSt.-Jahreserklärung
I - Staatskasse
1040 Quellensteuerschuld I - Staatskasse
2003
2001 - 2002
Körperschaftssteuer Ires – Saldozahlung
Körperschaftssteuer Ires – 1. bzw. 2. Vorauszahlung
I - Staatskasse
4001
4033 - 4034
Einkommenssteuer Irpef – Saldozahlung
Einkommenssteuer Irpef – 1. bzw. 2. Vorauszahlung
I - Staatskasse
4041
4044 - 4045
Vermögenssteuer IVIE bei Immobilien im Ausland – Saldozahlung
Vermögenssteuer IVIE bei Immobilien im Ausland – 1. bzw. 2. Vorauszahlung
I - Staatskasse
4043
4047 - 4048
Vermögenssteuer IVAFE bei Finanzvermögen im Ausland – Saldozahlung
Vermögenssteuer IVAFE bei Finanzvermögen im Ausland – 1. bzw. 2. Vorauszahlung
I - Staatskasse
1792
1790 - 1791
Ersatzsteuer Pauschalsystem (regime forfettario) – Saldozahlung
Ersatzsteuer Pauschalsystem (regime forfettario) – 1. bzw. 2. Vorauszahlung
I - Staatskasse
1842
1840 - 1841
Einheitssteuer (Cedolare Secca) bei Mieteinnahmen - Saldozahlung
Einheitssteuer (Cedolare Secca) bei Mieteinnahmen – 1. bzw. 2. Vorauszahlung
I - Staatskasse
2501 Virtuelle Stempelmarke I - Staatskasse
AF
AP
Rentenbeitrag Nisf Handwerker – Fixbeitrag
Rentenbeitrag Nisf Handwerker – Variabler Beitrag
II – INPS/NISF
CF
CP
Rentenbeitrag Nisf Kaufleute – Fixbeitrag
Rentenbeitrag Nisf Kaufleute – Variabler Beitrag
II – INPS/NISF
P10 / PXX Rentenbeitrag Nisf getrennte Pensionskasse II – INPS/NISF
LAA Rentenbeitrag Nisf Landwirte II – INPS/NISF
3800
3812 - 3813
Wertschöpfungssteuer Irap – Saldozahlung
Wertschöpfungssteuer Irap – 1. bzw. 2. Vorauszahlung
III - Regionen
3801 Regionale Zusatzsteuer - Saldozahlung III - Regionen
3844
3843
Kommunale Zusatzsteuer - Saldozahlung
Kommunale Zusatzsteuer - Vorauszahlung
IV – lokale Abgaben
3850 Handelskammergebühr IV – lokale Abgaben
3912 - 3930 IMU / GIS IV – lokale Abgaben
E065 Rentenbeitrag Pensionskasse Agronome (EPAP) V - sonstige Versicherungs- beiträge
E066 - E068 Rentenbeitrag Pensionskasse Periti Industriali (EPPI) V - sonstige Versicherungs- beiträge
E085 - E090 Rentenbeitrag Pensionskasse Ingenieure & Architekten (Inarcassa) V - sonstige Versicherungs- beiträge
E100 - E107 Rentenbeitrag Pensionskasse Rechtsanwälte (Cassa Forense) V - sonstige Versicherungs- beiträge

Lohnabrechnung:

Kodizes (*) Beschreibung Abschnitt
1001 Steuern
Einkommensteuer/Lohnsteuer IRPEF
I - Staatskasse
1012 Steuer auf Abfertigung I - Staatskasse
1701 Steuerreduzierung „trattamento integrativo“

Bei diesem Kodex handelt es sich in der Regel um ein Guthaben, da der Arbeitgeber den Betrag über den Lohnstreifen auszahlt und ihn anschließend im F24 wieder verrechnet.
I - Staatskasse
1704 Somma integrativa

Bei diesem Kodex handelt es sich in der Regel um ein Guthaben, da der Arbeitgeber den Betrag über den Lohnstreifen auszahlt und ihn anschließend im F24 wieder verrechnet.
I - Staatskasse
1712/1713 Steuer auf die Aufwertung der Abfertigung
Vorauszahlung (1712) mit 16.12 und Saldozahlung (1713) am 16.02 jedes Jahres
I - Staatskasse
6781 Guthaben Lohnsteuer I - Staatskasse
DM10 Beiträge NISF
NISF-Beiträge Arbeitnehmer
Summe der Beiträge zu Lasten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers
II – INPS/NISF
DMRA Nachzahlung von NISF-Beiträgen II – INPS/NISF
DMRP Verrechnung von zu viel bezahlten NISF-Beiträgen II – INPS/NISF
C10 NISF-Beiträge für Verwalter Normalbeitrag II – INPS/NISF
CXX NISF-Beiträge für Verwalter verminderter Beitrag II – INPS/NISF
MET1 Sanitätsfonds
bilaterale Körper-schaften
Sanitätsfonds „Metasalute“
für Arbeitnehmer mit Kollektivvertrag Metallindustrie
II – INPS/NISF
EST1 Sanitätsfonds „Fondo EST“
für Arbeitnehmer mit Kollektivvertrag Handel und Dienstleistungen
II – INPS/NISF
QUAS Sanitätsfonds „Quas“
für Arbeitnehmer im Kollektivvertrag Handel und Dienstleistungen mit Einstufung „Quadro“
II – INPS/NISF
ASSP Sanitätsfonds „CadiProf“
für Arbeitnehmer mit Kollektivvertrag Freiberufe
II – INPS/NISF
EBNA Bilaterale Körperschaft Handwerk
für Arbeitnehmer im Handwerk der Provinz Bozen
II – INPS/NISF
3802 Regionale Zusatzsteuer
in der Spalte links ist das Kürzel der jeweiligen Region angegeben
III - Regionen
3847/3848 Gemeindezusatzsteuer
in der Spalte links ist das Kürzel der jeweiligen Gemeinde angegeben
IV – lokale Abgaben
P Versicherungsprämie Unfallamt/INAIL
im Zuge der jährlichen Einzahlung mit 16.02. bzw. bei Eröffnung einer neuen Risikoklasse
V - sonstige Versicherungs-beiträge
COLL Pensionsfonds Laborfonds und Raiffeisenfonds
die Abrechnung dieser Fonds erfolgt quartalsmäßig
V - sonstige Versicherungs-beiträge

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Wofür wird der Steuervordruck F24 verwendet?
Mit dem F24 werden in Italien fast alle wichtigen Zahlungen an den Staat und andere öffentliche Stellen abgewickelt: Steuern (z. B. Einkommensteuer IRPEF, Körperschaftssteuer IRES, regionale Wertschöpfungssteuer IRAP, MwSt.), Sozialversicherungsbeiträge (INPS/NISF), Unfallversicherung (INAIL), Immobiliensteuer IMU/GIS sowie zahlreiche kommunale und regionale Abgaben.

2. Wie ist der Steuervordruck F24 aufgebaut?
Der Vordruck F24 umfasst:

  • einen Kopfbereich mit den Daten des Steuerpflichtigen (Steuernummer, ggf. MwSt.-Nummer, Name/Firma, Anschrift),
  • einen Bereich für Bankdaten und Zahlungsart sowie
  • mehrere Sektionen für Staat, Sozialversicherung, Regionen, Gemeinden und sonstige Träger.

In den einzelnen Zeilen werden über Steuerschlüssel, Bezugsjahr und Betrag die jeweiligen Steuern und Beiträge exakt identifiziert. So können mehrere Zahlungen in einem einzigen Formular zusammengefasst werden.

3. Wer muss das F24 elektronisch einreichen?
Unternehmer und Freiberufler mit MwSt.-Nummer müssen ihre F24-Zahlungen grundsätzlich elektronisch (telematisch) über die Einnahmenagentur oder Bank einreichen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer sind zur elektronischen Einreichung nur in bestimmten Fällen verpflichtet, etwa wenn eine Verrechnung von Steuerguthaben vorgenommen wird oder bestimmte Steuerschlüssel verwendet werden.

4. Wann ist ein F24 fällig?
Monatliche Zahlungen über F24 sind am 16. Tag des Folgemonats fällig (z. B. Lohnsteuer und Sozialbeiträge für Oktober → 16. November). Vierteljährliche MwSt.-Zahlungen sind in der Regel am 16. des zweiten Monats nach Quartalsende fällig. Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit auf den nächsten Werktag.

5. Was passiert bei verspäteter Zahlung?
Bei verspäteter Zahlung fallen Strafen und Verzugszinsen an. In vielen Fällen können versäumte Zahlungen über das System der „freiwilligen Nachzahlung“ (ital. ravvedimento operoso) nachgeholt werden, wobei die Strafen bei frühzeitiger Korrektur reduziert werden können.

6. Können Steuerguthaben mit dem F24 verrechnet werden?
Ja. Die Verrechnung von Steuerguthaben mit fälligen Steuern ist einer der Hauptvorteile des F24. Sie setzt allerdings korrekte Eintragungen und ggf. bestimmte Meldungen an die Einnahmenagentur voraus.

7. Kann ein eingereichtes F24 korrigiert werden?
Wird ein F24 mit Fehlern eingereicht (z. B. falscher Steuerschlüssel oder falsches Bezugsjahr), ist eine einfache Stornierung in der Regel nicht möglich. Korrekturen erfolgen über ein offizielles Verfahren bei der Einnahmenagentur und sollten idealerweise mit Unterstützung einer steuerlichen Fachkraft durchgeführt werden.


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