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Arbeitssicherheit (ital.: sicurezza sul lavoro)

19.06.2020

Die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit sind in der gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 81/2008 bzw. 106/2009 geregelt. Die Bestimmung verpflichtet nicht nur jeden Arbeitnehmer im Zuge seiner Anmeldung die vorgeschriebenen Kontrollvisiten und Kurse zu besuchen, sondern auch den Arbeitgeber bzw. dessen delegierten Mitarbeiter die entsprechenden Grundkurse zur Arbeitssicherheit, den Kurs zum Erste-Hilfe-Beauftragten sowie den Kurs zum Brandschutz-Beauftragten zu absolvieren.

Die Kurse der Arbeitnehmer und auch jene der Arbeitgeber müssen periodisch erneuert und aufgefrischt werden, wobei sowohl die Dauer als auch die Periodizität vom Risiko der Tätigkeit abhängt. Zusätzlich zu den Kursen wird das Unternehmen noch zu zahlreichen weiteren Maßnahmen verpflichtet, z.B. zur Abfassung einer Risikobewertung, Abfassen einer Stressbewertung, Ernennung eines Sicherheitssprechers, Installation von Feuerlöschern, Kennzeichnung der Fluchtwege, Ankauf eines Erste-Hilfe-Koffers, und vieles mehr.

Nachdem der Bereich Arbeitssicherheit in Italien äußerst umfangreich ist, gibt es eigens dafür spezialisierte Unternehmen, welche einerseits die vorgeschriebenen Kurse organisieren und abhalten und sich andererseits auch um die vollständige Dokumentation usw. kümmern. Hier finden Sie unsere Kooperationspartner.

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