Die Dauer der Probezeit wird vom Kollektivvertrag vorgeschrieben und dient als Testphase für den Arbeitgeber und den Mitarbeiter. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Auf die Anwendung der Probezeit kann auch verzichtet werden.
1. Was ist die Probezeit und wozu dient sie?
Die Probezeit ist eine Klausel im Arbeitsvertrag sowie ein Element des gegenseitigen Interesses für beide Vertragsparteien:
2. Wann ist eine Probezeit nichtig?
Damit eine Probezeitvereinbarung gültig ist, müssen bestimmte formale und inhaltliche Kriterien erfüllt sein:
3. Wo wird die Dauer der Probezeit festgelegt?
Die Dauer der Probezeit ist gesetzlich geregelt und wird in den einzelnen Kollektivverträgen festgelegt, wobei die Dauer meist von der Einstufung/Kategorie abhängt.
Grundsätzlich gilt:
4. Wann verlängert sich die Probezeit?
Die Probezeit wird bei Abwesenheiten aufgrund von Krankheit, Arbeitsunfall, Mutterschaft/Vaterschaftsurlaub oder auch bei Arbeitsaussetzung durch den Arbeitgeber (z. B. Lohnausgleich) um die entsprechende Dauer verlängert. Dies stellt sicher, dass dem Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit zur Erprobung gegeben wird. Vorhersehbare Abwesenheiten wie Feiertage oder wöchentliche Ruhetage unterbrechen die Probezeit jedoch nicht.</strong4.>
5. Wie kann das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beendet werden?
Ein charakteristisches Merkmal der Probezeit ist die erleichterte Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis während oder am Ende der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Es besteht auch kein Anspruch auf Entschädigung.